Groll. (נטירה) Kapitel 18

— — — und sollst nicht grollen mit den Kindern deines Volkes. (III, 19, 18.)

§. 129. Habe in deinem Gedächtnisse keinen Raum für erlittenes Unrecht und erlittene Beleidigung, wolltest du auch gleich nicht in solcher Gesinnung handeln. Sehr bald stelle in deinem Herzen die Liebe wieder her, die etwa dein Bruder selbst daraus verscheucht hat. Wie er sich auch gegen dich betragen möge, du bewahre ihm die Liebe, die dein Gott als für sein Kind von dir fordert, und die du deinem Bruder ja nicht als Entgelt für die seinige zollen sollst.

§. 130. Hat dein Bruder dich an deinem Vermögen beeinträchtigt — vergiß es gleich, wenn er auch nicht Vergessenheit von dir erbeten; ist’s ja nicht dein, was dir er genommen, und hat er dir ja nichts genommen. Bei Verletzung des Körpers und der Ehre sei leicht versöhnlich, sobald dein Bruder um Verzeihung bittet und Versöhnung anspricht, — wer leicht vergiebt, dem wird leicht vergeben. Ja, bist du wahrhaft gut, ist Anowoh dir eigen, wirst du auch Schmerzen und Beleidigungen vergessen, ohne daß Verzeihung erbeten worden; wirst, wie jener Choßid, nie dem Schlafe dich hingeben, ohne ausgesöhnt zu sein mit der ganzen Welt, die Gott allesamt unter seinem Friedensfittig birgt.

§. 131. Und deine Aussöhnung sei wahr, sei ganz, daß auch keine Spur mehr bleibe; sei wirklich Wiederherstellung der alten Bruderliebe; was vorgefallen sei wirklich ausgelöscht. Täusche dich darüber nicht. Es ist so leicht nicht zu üben diese Pflicht. Sich selbst überlassen, gedenkt noch nach Jahr und Tag das Gemüt Beleidigungen und Unrecht, selbst nach Verzeihung-Erflehen, ja selbst nach Wiederersetzung, und kann nicht davon schweigen wie doch einmal der Bruder so sich gegen es vergehen konnte; das alte Verhältnis wird es nimmer, — und Geschlechter hindurch erbt sich ein Groll und entzweit was Gott in Liebe geeinigt wissen will. —

§. 132. Nicht also, Jissroel, du! dein Gott fordert du sollest vergessen; darum vergiß! übe dich in dieser Pflicht — früh übe dich — so wird es leicht; — war nie schwer, wenn du Anowoh hast. (§. 97.)