2. Simon, Sohn Gamaliels I., der Vorsitzende des beth-din.

Eine auf diesen Lehrer bezügliche alte Urkunde, die meines Wissens für die Geschichte bisher noch nicht verwertet wurde, ist im Midrasch haGadol zu Deut. 26, 13 aus der verlorenen Mekhilta des R. Simon b. Jochai erhalten (s. Hoffmann in Hildesheimers Jubelschrift, hebr. Teil 30): »R. Josua (b. Chananja) sagte zu R. Nechunja b. Hakana: ich will dir etwas erzählen, was meine Augen gesehen, nicht bloß meine Ohren gehört haben. Ich stieg einmal zum oberen Markte in das Misttor in Jerusalem hinauf und fand dort R. Simon b. Gamaliel und R. Jochanan b. Zakkai sitzen und zwei offene Rollen vor ihnen und Jochanan סופר חלה stand vor ihnen mit Tinte und Feder in der Hand. Sie sagten ihm: schreibe: Von Simon, Gamaliels Sohn, und Jochanan, Zakkais Sohn, an unsere Brüder שבדרום העליון והתחתון ולשחליל ולשבעת פלכי הדרום Friese! Es sei euch zur Kenntnis, daß das vierte Jahr eingetroffen ist und die Gott geheiligten Dinge noch nicht weggeschafft sind, darum (אלא?) eilet und bringet die Garben, welche das Bekenntnis (über die erfolgte Ablieferung der Zehnten) verhindern. Und nicht wir schreiben euch zuerst hierüber, sondern schon unsere Väter haben eueren Vätern geschrieben. Ferner sagten sie zu ihm: schreibe einen zweiten Brief: Von Simon, Gamaliels Sohn, und Jochanan, Zakkais Sohn, an unsere Brüder in Ober- und Untergaliläa, an Simonia und ‚עובר בית הלל Friede! Es sei euch zur Kenntnis, daß das siebente Jahr gekommen ist, ohne daß die Gott geheiligten Dinge weggeschafft wären; darum (?) eilet und bringet die Bottiche der Oliven, welche das Zehntenbekenntnis verhindern. Und nicht wir sind die Ersten, die euch hierüber schreiben, sondern schon unsere Väter haben eueren Vätern geschrieben.« Gegen den leichtfertigen Verdacht zweifelsüchtiger Beurteiler jüdischer Berichte, daß diese beiden Sendschreiben, wie es außer der Ähnlichkeit des Inhaltes auch die mehrfache Gleichheit einzelner Züge des Schreibens nahelegt, die spätere Nachbildung der Briefe Gamaliels seien, sei gleich hier zunächst auf den Gewährsmann hingewiesen, der uns die Urkunden mitteilt: R. Josua b. Chananja, der im Tempel in Jerusalem diensttuender Levite gewesen (b. 'Arakhin 11b) und auch Schüler des die Urkunde fertigenden R. Jochanan b. Zakkai in Jerusalem war. Nebst der Reihe von bezeichnenden Einzelheiten, durch die sich diese Urkunden von denen Gamaliels unterscheiden, wie in erster Reihe der Ort ihrer Ausfertigung und der eigentliche Gegenstand der Sendschreiben, sichern ihre Echtheit und die Zuverlässigkeit der Überlieferung die in der ganzen talmudischen Literatur nicht mehr vorkommenden geographischen Namen,117 die an sich ebenso beachtenswert, wie rätselhaft sind; und nicht zum wenigsten die beiden, nirgends sonst neben einander genannten, aber nach anderweitigen chronologischen Angaben ohne Zweifel neben einander tätig gewesenen Männer, Simon b. Gamaliel und Jochanan b. Zakkai. Schwierig scheint allerdings, daß der Sekretär Simons derselbe ist, wie der Gamaliels, während anzunehmen ist, daß zwischen der hier vorausgesetzten Amtstätigkeit des Sohnes und der des Vaters einige Jahre liegen. In Wahrheit aber hat es nichts Unwahrscheinliches, daß der Vertraute des Vaters, der im Mannesalter als Gehilfe an die Seite des schon bejahrten Gamaliels getreten war, in gleicher Eigenschaft auch vom Sohne
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117) Dalman (Aram. Dialektproben 3, Note 14) hält die Teilung des Darom im Sendschreiben Gamaliels nach der Version des jerus. Talmuds für unecht; hier ist dieselbe gleichfalls vorhanden in Begleitung von weiteren Namen, welche die Richtigkeit jener Überlieferung siehern. Ob der Umfang der Landschaft eine solche Teilung leicht ermöglichte, wäre erst nach Feststellung der Grenzen derselben zu ermitteln.


verwendet wurde.118 Hinzu kommt, daß wir in einer Baraitha in Tos. Synhedr. II 5, b. Synhedr. 11a 119 die von dem offenbar als Tannaiten anzusehenden R. Jannai stammende Meldung von der Formel haben, in die Simon b. Gamaliel seine Begründung der Monatseinschaltung gekleidet hat: בגוזליא רכיכין ובאמריא דעדקין ושפיר באנפאי ואוסיפת על שתא דא תלתין יומין, in b. מהודעין אנחנא דזימנא דאביב לא מטא ושפרת מלתא באנפיי ואוסיפית על שתא דא תלתין יומין, Wir erkennen hieraus, daß Simon b. Gamaliel, der nicht der zweite dieses Namens sein kann, Sendschreiben an die Gemeinden gerichtet hat, die in dasselbe Gebiet, wie die angeführten gehören. Und es liegt sonach von keiner Seite irgend eine Veranlassung vor, die Glaubwürdigkeit des so interessanten Berichtes anzuzweifeln. Er läßt auch Simon b. Gamaliel nach der Überlieferung der Toßifta die zweite Verordnung allein und nicht, wie unsere, im Vereine mit R. Jochanan b. Zakkai, so spricht dieser Unterschied nicht gegen die Echtheit der Meldung, sondern zeigt nur, daß Jochanan zu der Zeit, als dieser Erlaß über die Monatseinschaltung erging, noch nicht die Würde bekleidete, die zur Aufnahme seines Namens in den anderen Erlaß führte.
Es ist nun nach der unzweifelhaft als echt anzuerkennenden Urkunde auf Grund derselben Erwägungen, wie bei R. Gamaliel, mit Sicherheit anzunehmen, daß Männer, die sich an die Juden ganz Palästinas wenden, um diese zur Ablieferung der rückständigen Zehnten an die Priester und Leviten zu veranlassen, nicht bloß Häupter von Lehrhäusern oder eines Lehrhauses mit nur moralischem Einflusse, sondern Leiter
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118) Derenbourg (Essai 244 ff.) weist bei diesem Jochanan neben Gamalie II darauf hin, daß auch neben Gamaliel II ein Jochanan vorkommt, der aber den Beinamen הנזוף führt. Er hat hierbei jedoch nicht erwähnt, daß derselbe ein Bewohner von Tiberias war, bei dem Gamaliel II sich nur vorübergehend aufgehalten hat. Es ist auch irrig, wenn er Seite 241, 1 dieses טכריה in יבנה‎ ändert mit der Begründung, daß die Lehrer erst im hadrianischen Kriege nach Tiberias gekommen seien. Denn wir finden Gamaliel II selbst in Tiberias in 'Erubin X 10: מעשה בכנסת בטבריא שהיו נוהגין בו התר עד שבא רבן גמליאל והזקנים ואסרו להן. Vg. auch Derekh ’Eresch 1 1: ‏זו שאלה שאל רבי יוסי בן תדאי איש טבריא את רבן גמליאל,‎ was aber auch in Jabne stattgefunden haben könnte.
119) jer. Synhedr. I 18a 10 und auch Midrasch haGadol zu Deut. 16,1 haben hier allerdings R. Gamaliel; aber nicht bloß der Parallelbericht, sondern auch die Erörterung im bab. Talmud zeigt, daß Simon die ursprüngliche Leseart ist.


einer anerkannten Behörde sind, der das Recht zu solchen Verordnungen zustand, Allerdings soll nicht geleugnet werden, daß der Ton des Sendschreibens nicht dafür sprieht, daß dessen Urheber bei den Angeredeten unbestrittene Autorität besaßen; da der Hinweis darauf, daß Simon und Jochanan keine neue Belastung hierdurch einführen, sondern ihnen hierin bereits ihre Väter vorangegangen seien,120 wie eine Entschuldigung klingt und zur Befolgung der zur Kenntnis gebrachten Verfügung erst anregen soll. Aber dieses hat, wie mir aus dem Zusammenhange scheint, in der Neuheit des wohl alten, aber den Angeredeten unbekannt gebliebenen Inhalts seinen einzigen Grund. Denn es ist, aus den Worten: אבותינו היו כותבים לאבותיכם ersichtlich, daß seit dem, wie היו כותבים zeigt, im Laufe der Jahre mehreremale wiederholten Erlasse der Väter ein größerer Zeitraum verstrichen ist, und diejenigen, an die jener gerichtet war, werden als nicht mehr am Leben vorausgesetzt. Was dazwischen lag, ist nicht angegeben, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erraten: nicht bloß die Vernachlässigung des betreffenden Gesetzes bei den Ackerbau treibenden Juden Palästinas, sondern auch die völlige Einstellung der im 3. und 6. Jahre des Sabbathjahrcyklus zu erneuernden Verfügungen über die Abgabe der Zehnten selbst. Da nicht anzunehmen ist, daß sich in der Zwischenzeit über eine ausdrückliche Vorschrift der Bibel die Ansicht der hierin maßgebenden Führer völlig geändert hätte, so muß das System selbst und zwar durch den Wechsel der dasselbe vertretenden Mitglieder und Häupter sich geändert haben und die zu solchen Verordnungen erforderliche Macht in den Händen von Männern gewesen sein, die hierin grundsätzlich anderer Meinung waren. Es kann diese aber nicht etwa von den Schammaiten vertreten gewesen sein, die von den Hilleliten in vielen Punkten des Religionsgesetzes abwichen. Denn die Meinungsverschiedenheit der beiden Schulen geht nirgends so weit, um bei einem Wechsel der Führer die Aufhebung eines eingebürgerten Brauches zur Folge haben zu
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120) Der Hinweis in dem Sendschreiben auf die gleiche Verfügung der Väter kann nur auf Simon, nicht aber auch auf Jochanan sich beziehen; denn soweit wir unterrichtet sind, hat der Vater oder Großvater des letzteren keine öffentliche Stellung bekleidet. Dagegen war der Vater Simons Urheber verschiedener Verfügungen und auch einer auf denselben Gegenstand bezüglichen. Möglicherweise ist אבותינו nicht genau zu nehmen.


können; vielmehr stimmten beide Schulen in der Erklärung der biblischen Vorschrift überein und wichen nur in minder wichtigen Einzelheiten von einander ab (Ma’asser scheni V 6). Es scheint mit dem Oberhaupte aus dem Hause Hillel vielmehr auch die pharisäische Richtung verdrängt worden und an ihre Stelle eine andere, die sadducäische getreten zu sein. Und daß diese aus dem Wortlaute des Sendschreibens gezogenen Schlüsse nicht ganz in der Luft schweben, erhellt aus einem anderen Berichte. Die Mischna Ma’asser scheni V 15 meldet nämlich auch: יוחנן כהן גדול העביר הודיית המעשר ein Hoherpriester Jochanan das Bekenntnis über die erfolgte Ablieferung der Zehnten aufgehoben habe. Dieses wird von allen Forschern ausnahmslos auf Johann Hyrkan bezogen, scheint mir jedoch von einem viel späteren und zwar sadducäisch nicht nur gesinnten, sondern auch so handelnden Hohenpriester zu sprechen. Waren auch alle Hohepriester wegen ihrer Zugehörigkeit zu den vornehmen Geschlechtern Sadducäer, so haben wir gesehen (Seite 100), daß sie, wie ihre Partei, im öffentlichen Dienste des Tempels sich aus Rücksicht auf das Volk nach der pharisäischen Lehrmeinung richteten. Josephus hebt es auch von nur einem Hohenpriester hervor, daß er Sadducäer gewesen und dieses im Gerichtsverfahren gezeigt habe (Antiquit. XX 9, 1, 199), nämlich von Anan, Sohn Anans. Dieser hat, wie gesagt, die sadducäische Weise im Gerichte geübt, sie aber sicherlich auch in der Betätigung des Religionsgesetzes wohl nicht erst begründet, wie die Verbrennung einer roten Kuh nach sadducäischer Lehrmeinung durch den Hohenpriester Ismael, Fiabis Sohn, der Anans unmittelbarer Vorgänger war, zeigt; doch hat er sie mit strenger Folgerichtigkeit gehandhabt und deshalb hörte dieselbe wahrscheinlich auch nach seiner dreimonatlichen Wirksamkeit nicht auf. Für die Identifizierung des Hohenpriesters Jochanan mit Anan spricht nebst dem Namen Folgendes: Josephus erzählt zweimal (Antiquit. XX 8, 8, 181 und 9, 2, 206), wie die Hohenpriester, besonders aber der gewesene Hohepriester Ananias, ihre Knechte auf die Tennen aussandten, um die Abgaben, die den Lebensunterhalt der gemeinen Priester bildeten, mit Gewalt zu nehmen. Nach der Stellung des Berichtes fallen diese Begebenheiten in die Jahre 59—63. Daß unter solchen Umständen das Bekenntnis über die dem Gesetze gemäß erfolgte Abgabe der Zehnten vielfach unterblieb, ist nur natürlich. Aber vom Lande kamen sicherlich viele nach Jerusalem, die von den pharisäischen Lehrern dazu angeregt wurden, und trugen öffentlich das Bekenntnis im Tempel vor, da sie ihren Zehnten an die Priester, Leviten und Armen abgeliefert hatten. Dieses war ein von den vergewaltigten Priestern unterstützter Protest gegen die Gewalttätigkeit der Hohenpriester, weshalb diese den Hohenpriester zwischen 59—63 bewogen haben mögen, den ganzen Brauch einzustellen. Jetzt führen Simon b. Gamaliel und Jochanan b. Zakkai denselben wieder ein und verweisen in ihrem Sendschreiben darauf, daß die genaue Beobachtung der Zehntenvorschriften, die mit dem Bekenntnisse abschließt, den Gemeinden schon von einer früheren Behörde in gleicher Weise in Erinnerung gebracht worden war.121 Doch wenn auch diese Beziehung des Wortlautes auf die angeführten Begebenheiten als völlig haltlos erwiesen werden sollte, ändert dieses an der Erkenntnis nicht, daß die beiden Männer der obersten Religionsbehörde vorgestanden haben.
Es ist sehr beachtenswert, daß sie ihr Sendschreiben auf dem oberen Markte im Misttore Jerusalems aufsetzen, während früher Gamaliel die gleichen Briefe auf dem Tempelberge ausfertigen ließ. Da nicht anzunehmen ist, daß solche von einer Behörde ausgehenden Erlässe von den dazu befugten Leitern an jedem zufällig erreichten Platze der Stadt zu Papier gebracht wurden, dürfte dort der Sitz der von den beiden Lehrern vertretenen Körperschaft gewesen sein, besonders da auch der Schreiber
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121) Die Priester dürften nach dieser Ermahnung ihre Zehnten pünktlicher und reichlicher bekommen haben. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß sich die Leviten deshalb an Agrippa II mit der Bitte wendeten, weiße Kleider wie die Priester tragen zu dürfen, weil sie hofften, hierdurch den nach der Vorschrift ihnen gebührenden ersten Zehnt, der bisher von den Priestern in Anspruch genommen wurde, beim Volke wieder zu erreichen. Wie weit Voreingenommenheit gegen eine Person das Verständnis für geschichtliche Vorgänge abstumpft, zeigt die geistreich sein sollende Charakteristik Agrippas II bei Keim in Schenkels Bibellexikon III 59: »So hatte er sich wenigstens noch als Kleiderkünstler, Holzhauer, Pflasterer und wirklicher Tempelinspector um das sinkende Jerusalem verdient gemacht.« Aber während man solche Kindereien bei Keim noch verstehen kann, dem Agrippa II unsympathisch ist, ist es nur schwer zu begreifen, was das Wohlgefallen Schürers (I 592) an diesem historisch so tiefblickenden Satze Keims erweckt hat, daß er denselben von Auflage zu Auflage in den Text seiner Geschichte des jüdischen Volkes aufgenommen hat.


anwesend ist und seines Auftrages harrt.122 Dieses auffallende Wandern der fraglichen hohen Behörde erinnert an die vom Amoräer R. Jochanan vorgetragene, auf ältere Quellen zurückgehende Nachricht, daß das Synedrion aus der Quaderkammer nach den Kaufhallen, von da nach Jerusalem gewandert ist (b. Rosch haSchana 31a unt.). Da wir bereits (Seite 125, Note 112) gesehen, daß die in den Evangelien genannten Kaufhallen auf dem Tempelberge am Osttore der äußersten Mauer sich befunden haben dürften, andererseits erkannten, daß Gamaliel I in der östlichen Säulenhalle am selben Osttore sein Sendschreiben diktiert hat, so ergibt sich als sehr wahrscheinlich, daß die ‚חנויות in welche die hohe Behörde aus der Quaderkammer zog und die nach dem Zusammenhange auf dem Tempelberge standen, die genannten Kaufhallen in der Säulenhalle sind. Da nun der Sohn Gamaliels, Simon, in der Stadt Jerusalem wirkt, so haben wir die Stationen חנויות und ירושלים aus der Aufzählung R. Jochanans bei der von Gamaliel und Simon vertretenen Behörde wiedergefunden; und wir dürfen mit hoher Wahrschein-
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122) Das Misttor ist aus Nehem. 2, 15; 3, 12. 13 bekannt, s. Bertheau Ryssel 106 ff., 206 ff., aber seine Lage ist noch nicht ermittelt. Keinesfalls lag es auf dem Tempelberge, sondern dürfte in der Nähe des Siloahteiches in das Kidrontal geführt haben. Hier ist es als auf dem oberen Markt gelegen bezeichnet; nun wird es auch in der Mischna 'Eduj. I 3 erwähnt: ‏עד שבאו שני גרדיים משער האשפות בירושלים והעידו משום שמעיה ואבטליון, שלשה לוגין מים פוסלין את המקוה und aus der Stelle ist ersichtlich, daß dort Gewerbetreibende wohnten, mit Wahrscheinlichkeit aber auch, daß die beiden Lehrer in der unmittelbaren Nähe des Tores lehrten, wo ihnen die Weber zuweilen zuhörten. Da Märkte und Handwerkerläden in der Oberstadt nicht ohne weiteres anzunehmen sind, ist in unserem Berichte שוק העליון nicht mit der von Josephus (Bell. V 4, 1, 137) als oberer Markt bezeichneten Oberstadt identisch; sondern bezeichnet nur den höher gelegenen Markt im Gegensatz zum unteren, aber in der Marktstadt. Derselbe dürfte in Tos. Chullin III 23 gemeint sein: die Bewohner des oberen Marktes in Jerusalem haben die weiße סנונית gegessen, weil sich deren Magen schält. Doch hat hierfür b. Chullin 62a; die Weisen sagten zu R. Eliezer: die Bewohner Obergaliläas haben diese Vogelart gegessen, weil sich deren Magen schält. In der Mischna Schekal. VIII 1 lesen wir: jeder Speichel, der in Jerusalem gefunden wird, ist rein, ausgenommen der auf dem oberen Markte, meint R. Meir. Hierzu bemerkt in jer. Schekal. VIII Anfang 51a R. Josua b. Levi, dort sei die castra der Heiden gewesen. Bekanntlich lag römisches Militär in der Antonia nördlich vom Tempel. An Festtagen, wenn der Prokurator nach Jerusalem kam, wohnte er im ehemaligen Palaste des Herodes (Bell. II 14, 8, 301; 15, 5, 328, Philo, Legatio 38, II 589 ff., Schürer I 458); dieser war in der Oberstadt an der Westgrenze derselben.


lichkeit schließen, daß es dieselbe ist, die aus der Quaderkammer dahin ausgewandert ist, die beiden also Vorsitzende eben dieser Körperschaft waren. Ist auch dieses an sich nur ein schwacher Beleg, so ergänzt derselbe ja nur um ein Geringes das bereits anderweitig erzielte Ergebnis, daß Gamaliel und Simon in der höchsten Religionsbehörde als Vorsitzende gewirkt haben. Es genügt die hieraus gewonnene Erkenntnis, daß wir die Einzelheiten im Sendschreiben Simon b, Gamaliels und Jochanans b. Zakkai auf ihre Richtigkeit durch anderweitige Meldungen prüfen können und sie bestätigt finden, so daß jeder Zweifel an der Zuverlässigkeit des ganzen Berichtes schwindet.
Auf die öffentliche Stellung Simons b. Gamaliel weist auch die Mischna Kerith. I 7, Sifra 59bc hin: es trug sich zu, daß in Jerusalem ein Taubenpaar einen Golddenar kostete; da sprach R. Simon b. Gamaliel: bei dieser Gotteswohnung! Ich gehe heute nicht schlafen, wenn die Tauben nicht um einen Silberdenar zu haben sind. Er begab sich in das beth-din und bewies, daß eine Frau, die fünfmal geboren oder fünfmal an Blutfluß gelitten hat, nur Ein Opfer zu bringen braucht und darnach am Opfergenuß teilnehmen darf, ohne weitere Opfer darbringen zu müssen. Dieses hatte zur Folge, daß die Tauben im Preise sanken (vgl. Seite 84). Nach der Schilderung war offenbar zu befürchten, daß die Teuerung die gänzliche Unterlassung der Opfer von seiten der Frauen und Minderbemittelten zur Folge haben werde; deshalb begab sich Simon in das beth-din und bewirkte durch seine Darlegung den Beschluß, daß nur Ein Opfer erforderlich sei. Da hierdurch die Nachfrage unvergleichlich geringer wurde, sank der Preis.123 Wir erfahren
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123) Es war dieses offenbar am Passahfeste; denn wir sahen im Sendschreiben Gamaliels I als einen der Gründe für die Monatseinschaltung die nicht weit genug gediehene Entwickelung der jungen Tauben angegeben. Diese beschäftigen die Lehrer auch sonst im Talmud und zwar in sagenhafter Übertreibung, die für unsere Frage von Interesse ist. In jer. Ta’anith IV 69a 42 lesen wir: auf dem Ölberge standen zwei Cedern, unter der einen verkaufte man in vier Kaufläden levitisch reine Speisen, von der zweiten holte man 40 Scheffel junger Tauben monatlich, mit denen man den Bedarf der Juden an Opfertauben bestritt. In b. Berakh. 44a überliefert R. Abin, ohne Zweifel auf Grund einer älteren Quelle: König Jannai hatte im Königsgebirge einen Baum, von dem man 40 Scheffel Tauben von dreimal monatlicher Brut nahm. Jannai bezeichnet, wie die Ernennung des Josua b. Gamala zum Hohenpriester durch ihn in b. Joma 18a, Jebam. 61a (Derenbourg, Essai 248, 2) zeigt,


hieraus, daß Simon Mitglied jenes beth-din war, das die amtliche und verbindliche Auslegung und Anwendung des Gesetzes handhabte. Da aber wohl jedes Mitglied das Recht gehabt haben wird, Anträge auf Abänderung des bestehenden Brauches zu stellen, ist aus diesem Berichte allein nicht mehr zu erweisen, als daß Simon ein einflußreiches Mitglied, doch nicht, daß er ein Würdenträger war. Selbst die Gewißheit, mit der er auf das Ergebnis seines Unternehmens rechnet, spricht nicht für mehr, als seinen Einfluß. Aber das behandelte Sendschreiben, das durch diesen Bericht bestätigt wird, macht es unzweifelhaft, daß er in diesem beth-din die Würde des Vorsitzenden innehatte, wie sein Vater Gamaliel; und diese Stellung erklärt sowohl sein Auftreten, als auch seine Zuversicht in Angelegenheit des abzuändernden Opfergesetzes.
Aus der Nennung des R. Jochanan b. Zakkai als eines der Urheber des Sendschreibens folgt ferner, daß dieser neben Simon b. Gamaliel die Würde eines Führers und zwar die des zweiten eingenommen hat und daß er dieses nicht bloß auf Grund der freiwilligen Anerkennung seiner Gelehrsamkeit und seines Einflusses von seiten Simons, sondern auch amtlich war. Dieses bestätigen die wenigen Nachrichten, die wir über seine öffentliche Tätigkeit in Jerusalem haben. In Tos. Para III 8 wird erzählt: »Ein sadducäischer Hoherpriester hatte seine levitische Reinigung bis zum Sonnenuntergang beobachtet und dann sein Tauchbad genommen und war mit diesem höheren Reinheitsgrade an die Verbrennung einer roten.Kuh gegangen. R. Jochanan b. Zakkai erfuhr dieses, ging zu ihm hin, legte seine beiden Hände auf ihn und sprach: wie würdig bist du doch des Hohenpriesteramtes! Steige jetzt hinab und nimm ein Tauchbad. Nachdem der Hohepriester es getan und aus dem Bade herausgekommen war, stach ihn R. Jochanan ins Ohr, (um ihn zum Opferdienste unfähig zu machen); da sprach jener: sobald ich dazu komme, will ich mich rächen.« Es handelt sich dem pharisäischen Lehrer um die Vereitelung dessen, daß die Verbrennung der roten Kuh nach der von den Sadducäern geforderten, von den Pharisäern für unnötig erklärten levitischen Reinigung des Hohenpriesters bis zum
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auch Agrippa II und derselbe könnte den zum Opfer nach Jerusalem kommenden Juden einmal die erforderlichen Tauben geliefert haben. Vgl. Jewish Quarterly Review X 1898, 700, 2.


Abend vorgenommen werde. Er erzielt dieses dadurch, daß er den Hohenpriester berührt und damit den hohen Grad der levitischen Reinheit aufhebt; das hierdurch notwendig gewordene Tauchbad, gleich genommen, stellt denselben nicht mehr wieder her.וידע בו in dem Berichte zeigt, daß Jochanan ohne amtlichen Auftrag, bloß aus eigenem Antriebe, in seinem Eifer für die pharisäische Lehrmeinung handelt, als er von den Vorbereitungen des Hohenpriesters hört. Nun lesen wir in der Beschreibung des bei der Verbrennung der roten Kuh beobachteten Vorgehens in der Mischna Para III 7. 8: die Ältesten Israels gingen früher (als der Hohepriester) auf den Ölberg zu Fuß und sie verunreinigten den Priester, der die rote Kuh verbrennen sollte, wegen der Sadducäer,124 daß man nicht sage, die Verbrennung sei durch Priester in höherer levitischer Reinheit erfolgt. Die Ältesten legten ihre Hände auf ihn und sagten zu ihm: mein Herr Hoherpriester, nimm ein Tauchbad; und er tat es. Hier wird wörtlich genau dasselbe als bestehende und auch beobachtete Vorschrift vorgetragen, was Jochanan nach der obigen Nachricht, wie es scheint, ganz ohne Vorbild getan hat. Und ist es auch möglich, ja wahrscheinlich, daß diese Vorschrift in der Mischna erst auf das von R. Jochanan geschaffene Vorgehen sich gründete und dann zur festen Regel wurde, so ist doch hieraus klar, daß Jochanan den זקני ישראל der Mischna entspricht, die den sadducäischen Hohenpriester bei der Verbrennung der roten Kuh und laut der Mischna Joma I, 3. 5 auch beim Opferdienste am Versöhnungstage als זקני בית דין überwachen;125 er ist wahrscheinlich ihr Führer. Aber es ist wohl zu beachten, daß diese Ältesten die bereits am Ruder befindlichen Pharisäer vertreten und als Abgesandte des beth-din neben dem Hohenpriester stehen; Jochanan dagegen zu einer Zeit an diesen herantritt, als derselbe in der Ausführung des
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124) In b. Joma 2a wird die Mischna mit dem Wortlaute: xı2ind ‏זמטמאין אותו‎ ppiez be gabe angeführt; Toßafoth z. St. führen als Wortlaut der Mischna weiter:‎ ומטמאין אותו להוציא מלבן של צדוקין für unser עליו an.
125) Die Ältesten beschwören in Joma I 5 den Hohenpriester, daß er den Opferdienst des Versöhnungstages nach ihrer Belehrung vollziehe, weil sie als Laien gezwungen sind, ihn zu verlassen, und den auf heiligem Gebiete vor sich gehenden Dienst nicht mitansehen können. An ihre Stelle tritt der סגן in Joma III 1, IV 1, der den Hohenpriester, wie früher die Abgesandten des beth-din, auf die vorgeschriebene Art der Opferhandlungen aufmerksam macht und überwacht (Joma IV 1).


Gesetzes in Numeri 19 weder überwacht, noch an der Betätigung seiner sadducäischen Lehrmeinung gehindert wird, Jochanan also nicht der Vertreter des beth-din sein kann. Es ist allerdings aus וידע בו und der ganzen Schilderung zu ersehen, daß die Pharisäer durch das Vorgehen des Hohenpriesters überrascht wurden, da sie die sadducäische Gesetzesübung nicht mehr befürchtet hatten. Es kann dieses aber nur nach der von Ismael b. Fiabi vorgenommenen Verbrennung zweier roter Kühe gewesen sein, als dieser Hohepriester unter dem Drucke der pharisäischen Lehrer sich zum Nachgeben und zur Verbrennung einer zweiten Kuh nach pharisäischer Lehrmeinung veranlaßt sah (Tos. Para III 6, oben Seite 95); Hiernach kann nur einer der Nachfolger Ismaels wieder die sadducäische Lehrmeinung bei der Verbrennung haben zur Geltung bringen wollen, also entweder Joseph Kabi, oder Anan b. Anan, oder Jesus b. Damnai; am ehesten Anan, dessen mit Energie vertretene sadducäische Gesetzesübung Josephus verzeichnet (Antiquit, XX 9, 1, 199), so daß diese Tätigkeit Jochanans b. Zakkai in das Jahr 62 fiele. Ebenso sehen wir ihn in Tos. Para IV 7, Sifre Num, 123 und Sifre zutta (im Jalkut zu Num, 19, 1, 761) bei der Zubereitung der Reinigungsasche anwesend. Da heißt es nämlich: »Die Jünger fragten R. Jochanan b. Zakkai, in welchen Amtskleidern der Hohepriester bei der Verbrennung der roten Kuh fungierte; er antwortete: in den goldenen. Da entgegneten sie: du hast uns gelehrt, daß es in den weißen Kleidern geschah! Da sagte er: ihr habet recht; wenn ich, (wie ihr sehet), Dinge vergesse, die meine Hände getan und meine Augen gesehen, um wieviel mehr solche, von denen bloß meine Ohren gehört haben. Einige sagen, die Frage sei an Hillel gestellt worden.«126 Da die Verbrennung einer roten Kuh zur Gewinnung von Reinigungsasche ein seltenes Ereignis war, wie ja die Mischna die Hohenpriester aufzählt, die dieselbe vorgenommen haben, so dürfte es sich in beiden Berichten
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126) In der Parallelstelle des Sifre ist שמשו nicht als Opferdienst zu verstehen, sondern nur als Bezeichnung für die Beteiligung R. Jochanans an dem Opfervorgange durch seine Anwesenheit und durch das Auflegen seiner Hände auf den die Asche zubereitenden Hohenpriester. Nicht aber, wie Sifre irreführend, aber sicher in demselben Sinne bei Hillel hinzufügt: אלא שלא היה יכוללומר מה ששרתו ידי, daß dieser von sich nicht sagen konnte, daß seine Hände an dem Dienste teilgenommen haben; etwa weil zu seiner Zeit die Schul-


von R. Jochanan b. Zakkai um denselben Fall handeln und auch im zweiten noch von der Zeit die Rede sein, als er noch nicht der amtliche Vertreter des beth-din war.
Wir wissen, daß er die Sadducäer bekämpfte und mit ihnen disputierte; so in der Mischna Jadaj. IV 5 über die verunreinigende Kraft der heiligen Schriften und in zwei Baraithen, welche zu zwei Daten der Fastenrolle erklärende Ausführungen geben, in b. Menach. 65a und Baba bathra 115b, Da es sich in der ersteren um die Feststellung dessen handelt, an welchem Tage des Passahfestes das erste Getreideopfer dargebracht und wann demgemäß das Wochenfest gefeiert, ferner aus welchen Mitteln das tägliche Opfer bestritten werden soll, so muß die Erörterung der Fragen in jener Behörde stattgefunden haben, die in diesen den Opferkult und die Festfeier betreffenden Fragen überhaupt zu entscheiden hatte. Aus der Argumentierung R. Jochanans b. Zakkai ist zu sehen, daß in dieser Behörde damals noch die Sadducäer im Besitze der Macht waren, jener aber eines der führenden und bedeutendsten Mitglieder der pharisäischen Partei innerhalb derselben war; ohne jedoch daß dieses wirkungsvolle Auftreten auf irgend eine Würde Jochanans in der Behörde schließen ließe. Dagegen zeigt die Auseinandersetzung zwischen ihm und den Sadducäern in Jadajim IV 5: אומרים צדוקין, קובלין אנו עליכם פרושים שאתם אומרים, כתבי הקודש מטמאין את הידים, אמר רבן יוחנן בן זכאי, וכי אין לנו על הפרושים אלא זו בלבד, והרי הם אומרים, עצמות חמור טהורים ועצמות יוחנן כהן גדול טמאים in der Jochanan die Sadducäer höhnt und zur Verschärfung seines Hohnes den jüngsten Streiter und Helden der Sadducäer — nicht Johann Hyrkan, sondern wahrscheinlich Anan, Sohn Anans — in nicht sehr ehrerbietiger Zusammenstellung vorführt, bereits die Pharisäer am Ruder; und auch da tritt Jochanan b. Zakkai als deren bewährter Wortführer auf. Es ist auf Grund dieses sehr wahrscheinlich, daß er seine Berufung neben Simon, Gamaliels Sohn seiner gegen die Sadducäer als erfolgreich bewährten Tüchtigkeit und Gelehrsamkeit und seinem großen Anteile an dem Siege über
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häupter keine Gelegenheit hatten, in der angeführten Weise bei der Verbrennung einer roten Kuh sich zu betätigen. Friedmann z. St. nimmt mit älteren Gewährsmännern, wie mir scheint, ohne zureichenden Grund an, daß Jochanan Priester war; vgl. Juchasin ed. Filipowski 68b, Heilprin s. v. un Hoffmann, Die erste Mischna 22, 2.


dieselben verdankte.127 Vielleicht ist es auch nur diesem Zwange der Umstände zuzuschreiben, daß Simon nicht, wie sein Vater Gamaliel, allein an die Spitze des beth-din trat, sondern die Würde mit Jochanan teilen mußte. Dagegen finden wir diesen allein in der Mischna Sota IX 9: seit die Mörder sich mehrten, hat das Sühnopfer für einen Mord mit unbekanntem Täter aufgehört;128 seit die Unzucht überhand genommen, hat die Anwendung des Prüfungswassers aufgehört und zwar hat sie R. Jochanan b. Zakkai eingestellt. Wenn wir ihn nicht bloß als den Urheber eines hierauf bezüglichen Antrages in der zuständigen Behörde und dementsprechend nur als eines der hervorragenden Mitglieder derselben ansehen wollen, — woran wir z. B. bei den zahlreichen, von R. Akiba ausgegangenen Abänderungen immer zu denken haben, — muß er der Führer der betreffenden Körperschaft gewesen sein. Diese aber ist das beth-din, in dem, wie wir gesehen haben, Simon b. Gamaliel eine auf die Opfer der Frauen bezügliche Abänderung der beste-
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127) R. Jochanan b. Zakkai unterschreibt die Ehepakten der Tochter des Nakdimon b. Gurjon (Aboth di R. Nathan XVII 33a, vgl. VI 16a, b. Kethub 66b, 65a, Tos. Kethub, V 9, jer. V 30c 5, Sifre Deut. 305, Pesikta rab. XXIX 140a; da haben jedoch die meisten Berichte 2100 ‏.(הכמים‎
128) Zur Nachricht der Mischna über das Sühnopfer, die in Sifre Deut. 205 eine Parallele hat, lesen wir in Tos. Sota XIV 1, b. Sota 47b: רבן יוחנן בן זכאי אומר, משרבו הרצחנים בטלה עגלה ערופה, לפי שאין ענלה ערופה באה אלא על הספק ועכשיו בנלוי הן רוצחין woraus ersichtlich ist, daß der Brauch vor R. Jochanan eingestellt wurde. Eleazar b. Dinai, der hierzu die Veranlassung gegeben hat, wurde vom Prokurator Felix hingerichtet (Antiquit. XX 8, 5, 161, Bell. II 13, 2, 255), also zwischen 52 - 60, nachdem er 25 Jahre lang das Land verwüstet hatte (Bell. II 13, 2, 253), so daß sein Treiben in die Jahre 40—60 fiele. Die Einstellung der Opfer mag allerdings kurz vor seiner Hinrichtung erfolgt sein, oder erst als ihm in dem nur in der Mischna genannten, sonst nicht bekannten Techina b. Perisa ein Nachfolger erstand. Wer die Einstellung des Sühnopfers befürwortet hat, ist nirgends gesagt. Brüll (מבוא המשנה 271, Note 26) meint auf Grund der Chronologie, Simon b. Gamaliel sei der Urheber. Doch scheint mir dieses nicht wahrscheinlich, da, wie naheliegt, Simon vielleicht erst gleichzeitig mit Jochanan, das heißt nach dem Siege über die Sadducäer an die Spitze der Religionsbehörde getreten ist, also nach 60. Der Brauch des Prüfungswassers bestand noch im Jahre 40, da die Königin Helena dem Tempel in Jerusalem eine Tafel geschenkt hat, auf welcher der Abschnitt über die des Ehebruches verdächtigte Frau stand (Joma 111 10). Eine Baraitha in b. Sota 47b unten, Tos, XIV 9 besagt hierüber: משרבו נטויות גרון ומסקרות עינים רבו המים המרים אלא שפסקו daß die Anwendung des Wassers erst häufiger wurde, dann gänzlich eingestellt ward.


henden Vorschrift durchgesetzt hat. Im Sifre zutta (ed. Königsberger 17a) — wiederhergestellt nach Maimonides (‏III 19 הלכות סוטה)‎ besagt die entsprechende Meldung ausdrücklich: משרבו המנאפים בגלוי בטלו סנהררין את המים daß die Anwendung des Prüfungswassers vom Synedrion eingestellt wurde; gemeint ist aber das hohe beth-din in Jerusalem, das nach der Mischna Sota I 4 früher bei der des Ehebruches verdächtigten Frau auch das Verfahren leitete, das zum Trinken des Wassers führte. Auch ist die Meldung der Baraitha in b. Peßach. 26a oben anzuführen: man erzählte von R. Jochanan b. Zakkai, daß er im Schatten des Tempels saß und den ganzen Tag lehrte. Dieses entspricht nur zum Teile dem Aufenthalte Gamaliels I auf dem Tempelberge, hat aber doch zur Voraussetzung, daß R. Jochanan dem Lehrhause dort angehörte (s. Seite 125, 112). Welchen Charakters seine Stellung neben Simon b. Gamaliel war, ist so lange nicht zu bestimmen, als wir nicht genauer die Würde und den Titel Simons, des mit ihm im selben Sendschreiben genannten Vorsitzenden der höchsten Religionsbehörde kennen.


3. Hillel, der Vorsitzende des beth-din, und der Naßititel.

Ein dritter Bericht, der seinen Anspruch auf Glaubwürdigkeit wohl nicht auf eine im Wortlaute erhaltene Urkunde gründet, dessen Inhalt aber sich anderweitig belegen läßt, behandelt den Großvater Simon b. Gamaliels I und ist von besonderem Interesse. In b. Peßach. 66a, jer. VI Anf. 33a, Tos, ‏IV 1 ‎wird nämlich erzählt, daß, als einmal der 14. Nissan, der Tag des Passah, auf den Sabbath fiel, die Frage aufgeworfen wurde, ob dieses Opfer mit Hintansetzung der Sabbathruhe dargebracht werden dürfe. Die Söhne oder die Ältesten Betheras wußten keinen Bescheid und es trat ein Babylonier hervor, der durch gelehrte Beweisführung und aus einem von seinen Lehrern überkommenen, das Passah betreffenden Lehrsatz die Zulässigkeit der Darbringung erwies, worauf die Betheras ‏הושיבוהו בראש ומינוהו נשיא עליהם‎ Tos.: בו ביום מנו את הלל נשיא jer.: עמדו ומינו אותו עליהן ihn zu ihrem Oberhaupte erwählten. Gegen die Glaubwürdigkeit der ganzen Schilderung wurden vielfache Bedenken geäußert, besonders von Chwolson (Das letzte Passahmahl 24ff.); und in der Tat sehen nicht alle Einzelheiten derselben vertrauenerweckend aus, Aber genügt die Naivetät der...