KAP. 5. Wajikra - ויקרא ה von Rabbi Samson Raphael Hirsch

Kap. 5. 1. Und wenn eine Person sich vergeht und hört die Aufforderung eines Eides, und er ist ein Zeuge — hat entweder gesehen oder erfahren — so daß wenn er nicht aussagt er seine Sünde trägt; 2. oder eine Person, die irgend einen unreinen Gegenstand berührt, sei es das Aas eines unreinen Thieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen Kleinthieres, es entzieht sich seinem Bewußtsein, er ist aber unrein und verschuldet sich; 3. oder wenn er mit dem unreinen Zustand eines Menschen in Berührung kommt, in Beziehung auf jeglichen unreinen Zustand desselben, durch welchen er unrein wird, und es einzieht sich seinem Bewußtsein, er hat es aber erfahren, und es lastet also Verschuldung auf ihm: 4. oder wenn eine Person schwörend mit den Lippen äußert etwas zu versagen oder zu gewähren, in Beziehung auf Alles, was der Mensch im Schwur äußern mag, und es hat sich seinem Bewußtsein entzogen; er hat es nun erfahren, und es lastet in Beziehung zu Einem von diesen Verschuldung auf ihm: 5. so sei es, wenn er sich in Beziehung zu Einem von diesen verschuldet, so soll er sich das, in Beziehung auf welches er sich vergangen, gestehen, 6. und bringt Gott als Ausdruck seiner Verschuldung in Beziehung auf sein Vergehen, das er begangen, ein Weibliches vom Kleinvieh, ein weibliches Schaaf oder eine Gais vom Ziegengeschlechte zum Entsündigungsopfer, und es vollzieht für ihn der Priester Sühnung von seinem Vergehen. 7. Reicht aber sein Vermögen nicht hinlänglich hin für ein Lamm, so bringt er als Ausdruck seiner Verschuldung, die er begangen, Gott zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, Eine zu einem Entsündigungsopfer und eine zu einem Emporopfer. 8. Er bringt sie zum Priester und dieser bringt das zum Entsündigungsopfer zu Bestimmende zuerst nahe, drückt dessen Kopf von der Nackengegend ab, ohne daß er ihn völlig trennt, 9. und sprengt von dem Blute des Entsündigungsopfers an die Wand des Altars; was aber von dem Blute übrig ist, wird in den Grund des Altars ausgedrückt: es ist ein Entsündigungsopfer. 10. Das Zweite vollzieht er als Emporopfer nach der Vorschrift; es vollzieht der Priester für ihn Sühnung von seinem Vergehen, das er begangen, und es wird ihm verziehen. 11. Reicht aber sein Vermögen nicht hin für zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringt er als Ausdruck seiner Wiederannäherung die er verfehlt, ein Zehntel Epha Feinmehl zu einem Entsündigungsopfer, thut kein Oel darauf und giebt darauf keinen Weihrauch; denn es ist ein Entsündigungsopfer. 12. Er bringt es zum Priester, und der Priester greift davon seinen Griff voll dessen Gedenktheil heraus und giebt es zum Verdampfen dem Altar hin zu den Feuergaben Gottes; es ist ein Entsündigungsopfer. 13. Der Priester vollzieht für ihn Sühnung über sein Vergehen, das er von Einem von diesen begangen, und ihm wird verziehen. Es aber werde dem Priester wie die Huldigungsgabe. 14. Gott sprach zu Mosche: 15. Wenn eine Person Untreue begeht und sich in Sorglosigkeit an einigen von Gottes Heiligthümern vergeht, so bringt er Gott als Ausdruck seiner Verschuldung einen ganzen von den Schafen ausgewählten Widder, in deiner Schätzung Silberschekel werth, in Schekel des Heiligthums, zum Schuldopfer. 16. Und das, wogegen er sich vom Heiligthum verschuldet hat, ersetzt er und fügt sein Fünftel darauf und giebt es dem Priester; der Priester vollzieht Sühne für ihn mit dem Widder der Verschuldung, und es wird ihm verziehen. 17. Und wenn eine Person, da sie sich vergeht und Eines von allen denjenigen Handlungen übt, von welchen Gott geboten, daß sie nicht geübt werden sollen, aber ungewiß ist und von Schuld belastet, und seine Sünde zu tragen hat, 18. so bringt er einen Widder, in seiner Ganzheit, von den Schaafen, in deinem Schätzungswerthe zum Schuldopfer zu dem Priester. Der Priester vollzieht Sühne für ihn wegen seiner Unachtsamkeit, die er begangen und er noch ungewiß ist, und es wird ihm verziehen. 19. Ein Schuldopfer ist es, er hat sich Gott gegenüber sehr verschuldet 20. Gott sprach zu Mosche: 21. Wenn eine Person sich vergeht und begeht eine Untreue gegen Gott: er hat seinem Nächsten ein anvertrautes Gut, oder Darlehen, oder einen Raub abgeleugnet, oder hat seinem Nächsten Etwas vorenthalten; 22. oder hat ein Verlorenes gefunden und es abgeleugnet, und hat die Lüge beschworen, in Beziehung auf irgend Etwas von Allem was der Mensch verübt sich darin zu vergehen: 23. so sei es, wenn er sich des Vergehens schuldig und schuldbelastet weiß, so soll er den Raub, den er geraubt, zurückgeben, oder das͵ was er vorenthalten, oder das anvertraute Gut, das bei ihm zur Bewahrung gegeben war, oder das Verlorene, das er gefunden, 24. oder irgend Anderes worüber er zur Lüge geschworen, das zahlt er im Kapitalwerth und fügt sein Fünftel hinzu. Demjenigen, dem es zukommt, soll er es am Tage, da er seine Schuld gesteht, geben. 25. Sein Schuldopfer aber bringt er Gott, einen Widder im ganzen Zustande von den Schaafen in deinem Schätzungswerth als Schuldopfer zu dem Priester. 26. Der Priester vollzieht Sühne für ihn vor Gott und ihm wird verziehen, in Beziehung auf Eines von Allem, was er verübt sich dadurch mit Schuld zu belasten.