Abschnitt 23. Bis wie langte der Richter beglaubigt ist, wenn er sagt, er habe diesen (N.) freigesprochen

So lange die Beteiligten vor dem Richter sind, ist der Richter beglaubigt, wenn er sagt: den habe ich als schuldig du jenen als unschuldig erklärt, haben sie sich aber entfernt, so ist er ohne das Protokoll nicht beglaubigt; dies ist aber nur bei einer sehr zweifelhaften Sache der Fall, die nur nach der Einsicht der Richter entschieden wird (z.B. wenn jemandem durch ein Testament etwas vermacht wird, Name und Merkmale passen aber auf zwei Menschen, weshalb also beide das Legat oder die Verlassenschaft ansprechen). Bei einer Sache, deren Urteil von den Aussagen der Parteien abhängt, ist kein guter Glauben anwendbar - Zwei Richter sind aber immer beglaubigt, selbst wenn zwei Zeugen dagegen sind. Das Nämliche gilt, wenn beide jemand gewählt haben, dass er für innerhalb einer gewissen Zeit vergleichen soll; dann ist alles, was dieser Vergleicher innerhalb dieser Zeit sagt, gültig und wird geglaubt; hat er ihnen aber den Vergleich schriftlich überliefert, dann kann er nichts mehr daran ändern.