Über das Verbot: Ein Mann soll keine Frauenkleider tragen und nichts, was dazu gehört

Abschnitt 182.

Über das Verbot: Ein Mann soll keine Frauenkleider tragen und nichts, was dazu gehört.
Man darf die Haare unter den Achselgruben und an der Scham nicht einmal mit einer Schere glatt abschneiden; wer es doch tut, wird mit Schlägen gezüchtigt, weil dies gewöhnlich die Weiber tun. Wo aber der Gebrauch ist, dass dergleichen auch Männer tun, da ist es erlaubt. Die Haare an den übrigen Teilen des Körpers kann man indessen abschneiden. Wer sich die Haare am ganzen Körper abschert (als ein heilsames Mittel) – versteht sich, mit Ausnahme der Ecken des Kopf – und Barthaares – dem ist es auch, nach der Meinung eines Rabbiners, erlaubt, die Haare in den Achselgruben und an der Scham abzuscheren. Man darf nicht mit der Hand an den Haaren der Achselgruben und der Scham reiben, dass sie dadurch abfallen sollen, aber wohl kann man das Reiben mit seinem Kleide tun. Wer aber an diesen Stellen Schäbigkeiten, Aussatz etc. hat, welche im Schmerzen verursachen, dem ist es erlaubt, die Haare abzuscheren. Eine Frau darf sich nicht bekleiden mit Kleidungsstücken eines Mannes, z.B. mit Mütze, Hut,  Panzer u.s.w., oder sich den Kopf scheren wie ein Mann,  und ein Mann darf sich wiederum nicht wie eine Frau kleiden, z. B. mit gefärbten Kleidern, goldenem Geschmeide, dergleichen die Frauen an sich tragen, oder sonst mit einem Frauenkleide, wenn man auch an den übrigen Kleidungsstücken das Geschlecht erkennen kann. (Am Purimfest ist alles zur Belustigung erlaubt und geschieht auch noch jetzt.) Ein Geschlechtsloser und ein solcher, dessen Geschlecht zweifelhaft ist, dürfen sich  nicht wie die Frauen tragen. Kein Mann darf seine weißen Haare aus den schwarzen herausreißen (wie die Weiber tun), auch die weißen nicht schwarz färben und sich im Spiegel besehen. (Siehe Abschnitt 156.)