Über das Verbot, Blut und die Spannander zu essen

Über das Verbot, Blut und die Spannander zu essen.

Um zu verhindern, dass man kein Blut von den Tieren esse, muss man boorschen; in der rabbinischen Sprache heißt dies rvqyn, Nickur. Aus dem Kopf muss man das Gehirn herausnehmen und das Häutchen von demselben schälen; dann muss man das Häutchen von der Hirnschale mit einem kleinen Tuche herausnehmen und, wenn es nicht gehen sollte, ist es besser, wenn man die Hirnschale abhackt. So dann muss man gegen das Ohr zu schneiden und die Ader herausnehmen, welche wie eine Gabel gestaltet ist. Aus der Zunge muss man erst auf jeder Seite, bei der Gurgel, zwei Adern herausnehmen, dann das Trephabeinchen auf jeder Seite. Unter diesem Beinchen liegt eine rote Ader; diese muss herausgenommen werden, sie zeigt sich herauf bis an die Zunge, geht in dieselbe hinein und sieht weiß aus; man zieht sie mit einem Tuch heraus; wenn sie aber abreißt, muss mit einem Messer nachgeschnitten werden bis in die Hälfte de Zunge hinein us.w. Ebenso müssen die Adern an der Stelle des Halses, wo geschächtet wird, herausgeschnitten werden, auch an der Brust, Schulter, Flanken, Gedärme, Afterdarm, die sogenannte Weißleber, Magen, Panz, Magenmund, in dem Dickicht der Panz, in der Milz, im Herz, im Rotfleisch gegen die Leber hin, die Leber, die Lunge, die Füße, d.h. die Spitzen der Klauen. Von allen diesen Teilen des Tieres müssen die Adern herausgenommen (sie müssen geboorscht werden), und zwar des Blutes wegen, das nicht genossen werden darf. Beim Geflügel muss gleichfalls die Ader am Halse herausgenommen werden, wenn man sie nicht finden kann, muss der Hals gekerbt werden, dadurch wird die Ader zerschnitten. Auch die Spitzen der Flügel müssen abgeschnitten werden; im Knie, wo der Fuß endet, muss man ebenfalls einschneiden, wenn man die Füße daran lassen will. Aus einer Gans muss man zwei Trepha – Därmchen herausnehmen, beim Geflügel überhaupt die Lunge ausnehmen und vom Blut abwaschen. Um die Trennung er Vorderviertel von den Hintervierteln (welche wegen des Fettes, Blutes und der Spannader zu essen verboten sind) genau zu treffen, muss das Vorderviertel hart auf die 12. Rippe ganz gerade abgesteckt werden, so dass man vorn an die Flanken, nicht über den Nabel gegen die Hinterviertel zukommt, denn da liegt die verbotene Ader, so dass kein Fleisch auf der zwölften Rippe bleibt, weil dies zum Hinterviertel gehört. (Man sieht, dass das sogenannte Boorschen von einem geübten Schächter geschehen muss.)

Abschnitt 66.

Eier dürfen vor von reinem Geflügel gegessen werden. Die Kennzeichen sind, dass der eine äußere Teil des Eies spitzig und rund und der andere Teil breit und rund ist, wie die Hühner – und Gänseeier; auch müssen solche Eier inwendig ganz rein von Blut oder rötlichen Streifen sein. Alle Eier, die nicht so geformt sind, sind von unreinem Geflügel und zu essen verboten. Fischblut, obschon zu essen erlaubt, darf man doch nicht in einem Gefäß gesammelt essen, des Scheines halber; denn der Nächste (Jude), der es nicht weiß, könnte denken, es wäre Blut vom Vieh. Ebenso ist es mit Menschenblut, welches auch nicht zu essen verboten ist. Wenn jemand also z. B. ein Brot angebissen hat und es fließt dadurch Blut aus den Zähnen in den Becher, so muss er es abwischen, denn es könnte Jemand dazukommen und glauben, er tränke Tierblut; das Blut welches er aber noch zwischen den Zähnen hat, kann er ausdrücken, aussaugen.

Abschnitt 67.

Die Ausrottungs- (Vertilgungs-) Strafe wegen des Blutessens vom Vieh findet nur statt, wenn das Blut einen Tieres gegessen wird, welches im Sterben von ihm fließt; denn dies ist das Leben, wodurch die Seele entflieht; aber wegen des Blutes, das in den Gliedern ist, ist nicht die Ausrottungsstrafe, sondern die, welche auf jede Übertretung eines Verbotes erfolgt, nämlich Malkuß (39 Schläge) und auch dann nur, wenn die Blut sich von den Gliedern abgesondert hat, steckt es aber noch in den Gliedern, so kann man es essen; daher darf man rohes Fleisch essen, ohne es zu salzen, aber man muss es vorher abwaschen; es darf sich jedoch in diesem Fleisch keine Blutader befinden, denn das Blut, welches sich in einer Blutader befindet, ist so gut, als wenn es in irgend einem Gefäß gesammelt wäre u.s.w.

Abschnitt 68.

Will man den Kopf eines Tieres braten, so muss das so geschehen, dass die Stelle, wo geschächtet ist, sich nach unten zu befindet, damit das Blut herunterlaufen kann; wird der Kopf aber auf die Seite gelegt, so darf das Gehirn und das Häutchen desselben nicht gegessen werden, es sei denn, man hätte den Knochen des Gehirns durchstochen und das Loch befindet sich nach unten zu, damit das Blut herunterfließen kann u.s.w.