11. - 25. Abschnitt - Das Wesentliche über die einzelnen Fäden der Schaufäden

Die Fäden müssen zu dem Zwecke gesponnen werden, d.h., man muss beim spinnen daran denken, dass sie Schaufäden werden sollen, sonst dürfen sie  nicht  an  dem Talith angemacht werden. Hat ein Nichtjude die Fäden gesponnen und stand ein Jude dabei, und sagt ihm auch, er solle solche zum Behufe von Schaufäden spinnen, so haben solche nach Maimonides keine Giltigkeit; nach Rabbi Ascher aber, haben sie Giltigkeit (der Gebrauch ist, dass der Jude ein wenig dabei helfen muss). Die Fäden müssen auch zu diesem Zwecke gezwirnt (gedreht) werden. Haben sich die Fäden wieder aufgelöst und sind statt acht, sechzehn geworden, so sind sie doch gerecht (giltig); es muss aber von dem Gezwirnten so viel übrig geblieben sein, dass man sie zubinden kann; man soll überhaupt die Fäden unten knöten, damit sie sich nicht auflösen können. die Länge der acht Fäden, aus denen jeder Schaufaden an den Ecken bestehen muss, darf nicht weniger als vier Daumen (nach einigen Rabbinern zwölf Daumen) breit sein und so ist auch der Gebrauch.
Der Talith tylau oder Talare sind, wie schon erwähnt, zweierlei, erstens ein großer, von Wolle, Seide oder Leinen gemacht, mit welchem man sich ganz umwinden und auch den Kopf damit bedecken kann. Dieser große Talith wird in der Synagoge gebraucht. an allen vier Ecken desselben müssen Schaufäden durchgezogen werden und herunterhängen, sie heißen toyo Zizith. Diese müssen von Wolle und von himmelblauer Farbe sein; weil diese Farbe aber nicht mehr echt zu haben ist, so lässt man die wollenen Fäden weiß. die Wolle zu den Zizith darf nicht vom Schafe zerrissen oder an einer Hecke hängen geblieben, sondern solche muß geschoren sein. Zweitens ein kleiner Talith, eine Art Brustlatz ohne Ärmel und länglich viereckig, Arbe Kanfot (vier Ecken)  genannt,  auch  an  diesen  müssen  Zizith an den vier Ecken gemacht werden. Nach dem Schemoth rabba, Parascha 22, fol. 28, Art. 1, ist G’tt ebenfalls mit einem Talith und Zizith daran bekleidet gewesen und er habe Mosche damit bedeckt, damit die Engel ihm kein Leid zufügen könnten. Im 5. B. M. 9,12 und im Hiob Kap. 25,9. u.s.w. soll der Beweis zu finden sein! – Sind die gesponnenen Fäden fertig, so nimmt man viermal vier Fäden davon und steckt je vier Doppelfäden in ein Loch der vier Ecken des großen oder kleinen Talith, welches man zu dem Behufe machen muss. An diesen vier durchgesteckten Fäden, die nun 8 Fäden sind, von welchen einer (zum Umwickeln) länger als die anderen sein muss, macht man erst zwei Knoten und neunmalige Umwicklung, dann wieder zwei Knoten und elfmalige Umwicklung, dann wieder zwei Knoten und dreizehnmalige Umwicklung und zum Schluss wieder zwei Knoten; die Löcher an den Ecken müssen drei Finger breit von dem äußeren Rand entfernt sein. In den Knoten und Schlingen ist nach der Kabbala ein großes Geheimnis enthalten, nämlich in den Wörtern **** dxa (Adonaj Echad), Gott ist einig, steckt die Zahl 39, die zwei Wörter für eins gerechnet, machen zusammen 40; Die Zahlen 7, 9, 11, 13 machen zusammen auch 40; ferner machen 10 Knoten und 16 einfache Fäden 26; in den Worten **** steckt auch die Zahl 26. 10 Ferner darf man mit einem Talith, großen oder kleinen, der nicht gehörig mit Schaufäden versehen ist, am Shabbath nicht an einem öffentlichen Platze gehen (Absch. 301). Leiht Jemand ein Kleid, welches Zizith haben muss, und es sind keine daran, so braucht er die ersten 30 Tage keine daran machen, weil ihm das Kleid nicht gehört; nach dieser Zeit muss er Schaufäden daranmachen. an einem Nachtkleid brauchen keine Zizith gemacht werden, weil es im Texte heißt: ihr sollt sehen. Frauen und Sklaven brauchen das Gebot der Zizith nicht zu halten. Man darf den Talith einem Nichtjuden weder verkaufen, noch verpfänden; es könnte ein Jude einem Nichtjuden mit einem Talith umwunden, auf der Reise begegnen, ihn für einen Juden halten und in der Folge von ihm erschlagen werden. – Auf einem (jüdischen) Friedhofe oder innerhalb vier Ellen, wo ein Toter liegt, darf man die Zizith nicht sehen lassen, denn man verspottet gleichsam die Toten dadurch (weil diese die Gebote nicht mehr halten können), nach Spr. Sal. 17,5: Wer des Armen spottet, lästert seinen Schöpfer . Das Gebot, Zizith an den Kleidern zu machen, ist von großer Bedeutung; denn es heißt im 4. B. M. 15,39,40 Die himmelblauen Schnüre dienen euch zum anschauen, dass ihr sie seht und euch erinnert aller Gebote und sie erfüllet, und nicht umherschweift nach eurem Herzen und nach euren Augen, denen ihr nachbuhlt; v. 40: auf dass ihr gedenket und tut alle meine Gebote und heilig seid eurem G’tte. Die Augen und das Herz sind zwei Unterhändler zur Sünde, darum ist dieses Gesetz gegeben, damit man beim Anschauen der Zizith der Gebote G’ttes gedenke und von der Sünde abstehen soll. Das Gebot von den Zizith ist so bedeutungsvoll, dass, wer es beobachtet, nach der Kabbala so gut ist, als hätte er alle anderen Gebote auch beobachtet; die fünf doppelten Knoten deuten auf die fünf Bücher Mosche, diese machen mit den acht Fäden 13, und in dem Worte toyo liegt die Zahl 600; bekanntlich sind 248 Gebote und 365 Verbote, also 613. Wer Tephilin (Gebetriemen) am Kopfe, eine Mesusah an der Tür und Zizith am Kleid hat, der kann versichert sein, dass er nicht sündigt (nach Pred. Sal. 4,12. Eine dreifache Schnur reißt nicht). Wer dies Gebot aber nicht beobachtet, auf den ist der Spruch gesagt worden, Hiob 38,13: Zu erfassen die Zipfel der Erde, dass die Frevler von ihr verscheucht werden!  Wer  das Gebot der Zizith hält, ist würdig, die Schechina (die Herrlichkeit Gottes) zu sehen. Im Talmud Traktat Sabbath fol. 30 sagt R. Lakisch: Wer das Gebot der Zizith recht beobachtet, den werden 2800 Sklaven bedienen! Der Beweis Zach. (Secharia) 8,23, also spricht G’tt der Herr: In jenen Tagen wird es sein, da ergreifen zehn Männer aus allerlei Zungen der Völker den Zipfel eines jüdischen Mannes, sprechend: Wir wollen mit euch gehen, denn wir haben gehört, G’tt ist mit euch. – 70 Zungen (Völker) 10 Mal macht 700, 4 Zipfeln, 4 Mal 700 macht 2800!