Lulab - Etrog - Hadaß - Arbe Nachal

Über den Lulab (Palmbusch), Etrog (Paradiesapfel), den Hadaß (Myrthe) und die Arbe Nachal (Bachweide).
Der Lulab muß der Art sein, dass alle Blätter desselben den mittleren Stamm bedecken, er darf nicht dürr, sondern soll frisch, grün, nicht gespalten oder krumm, glatt und ohne Flecken sein u.s.w.
Der Etrog darf nicht schwarz, fleckig, sondern soll länglich rund, gelbgrün und nicht kleiner als ein Ei sein; er darf auch kein Loch haben, und noch weniger faul sein (Der Etrog sieht aus wie eine Zitrone, aber er ist nicht glatt wie diese, sondern knubberig und ist manchmal zwei-, dreimal so groß, er kommt, so wie der Lulab, meist aus Italien; auf den Etrog verwende man viel Geld, um ihn recht schön zu haben, man vertauscht ihn nicht selten gegen einen noch schöneren und man gibt manchmal 1 bis 2 Ducaten dafür. Pri Ez Hadar, Frucht eines schönen Baumes, 3. B. M. 23,40 haben die Talmudisten den Etrog gemacht).
Die Hadassin müssen frisch und grün, die Spitzen der Blätter nicht abgebrochen, die Zweige, deren drei sein müssen, müssen dreiblättrig und diese drei Blätter müssen immer zusammen, eines gegen das andere über sich befinden, nicht ein Blatt höher oder niedriger als das andere sein. Die Blätter sollen immer das Holz bedecken (siehe unten). Zweiblättrige Myrthen sind zur Not giltig, aber auch sie müssen, wenigstens diese zwei Blätter, immer gegeneinander stehen (aus den Wörtern Anaph ez aboth (einen Ast von dem dichtbelaubten Baume) haben die Talmudisten die Myrthe gemacht).
Die Arba Nachal, von welchen zwei Zweige erforderlich sind, dürfen die Spitze nicht abgebrochen, sie müssen frisch und die Blätter derselben dürfen nicht abgefallen sein.
Alle diese vier Sachen dürfen nicht gestohlen oder geraubt sein; hat man diese Sachen aber nach dem Diebstahl erst zurecht oder schön oder koscher, kurz irgend eine Veränderung daran gemacht, so sind sie durch diese Veränderung erworben und man darf sie gebrauchen; aber ohne Segenspruch. Raubt man die Sachen nicht für sich, sondern für einen anderen, so kann sich dieser, nach der Meinung einiger Rabbiner, derselben bedienen; deswegen (sagt Hagah) hat man sich in acht zu nehmen, dass man diese Sachen (Lulab, Etrog, Hadassin und Arbe Nachal) nicht selbst abschneide, denn ein Feld kann zwar nicht geraubt werden, in der Regel sind aber die Nichtjuden Feldräuber und man käme dadurch zur Sünde des Raubes; sondern man soll solche Nichtjuden abschneiden lassen und sie dann von ihnen kaufen. Hat ein Nichtjude einen Lulab verloren und ein Jude hat denselben koscher gemacht, so bleibt er koscher. Ein Lulab mit den anderen drei Sachen kann für Mehrere dienen und es ist nicht nötig, dass sich Jeder einen solchen selbst anschaffe, so ist auch Gebrauch, und zwar weil für Arme dergleichen anzuschaffen unmöglich ist. u.s.w.
Die Myrthen und die Weiden müssen drei Hände hoch und der Stamm von dem Lulab vier Hände breit hoch sein, so dass jedenfalls (denn die Meinung der Rabbiner sind diesen Punkt sehr verschieden) der Lulab eine Hand breit höher als die Hadassin und die Weiden lang sein müssen.
Den Lulab und die dazu gehörenden drei anderen Sachen muss man folgendermaßen zurecht machen: man mache drei Ringe von alten Palmenblättern, einen großen, darin steckt man den Lulab, so dass der Ring in der Mitte desselben sich befindet, und zwei kleine befestigt man an den zwei Seiten des Lulab, den einen rechts höher als den anderen links. In den rechten steckt man die Myrthe und in den linken die Weiden (dieses Binden des Lulab muss vor Anfang des Festes geschehen). Den so gebundenen Lulab nimmt man nun in die rechte und den Etrog in die linke Hand. Ist Jemand links, so muss er doch den Lulab und den Etrog so nehmen wie Jedermann. Einige Rabbiner halten dies aber nicht für nötig und so ist auch der Gebrauch. Fehlen Jemanden die Hände, so nimmt er den Lulab und Etrog im Arm. Am ersten Tage des Festes nimmt man zuerst den Lulab in die Hand und spricht den Segen dabei, auch den, dass du uns diese Zeit erleben ließest; dann nimmt man erst den Etrog in die Hand, denn der Segenspruch muss der Ausübung des Gebets immer vorangehen (nähme man nun alles zugleich in die Hände, so ist die Ausübung schon geschehen und der Segenspruch kann nicht mehr folgen), oder man kann auch den Etrog erst verkehrt nehmen, den Stiel oben und nach erfolgtem Segenspruch ihn herumdrehen. Alsdann muss man anfangen, den Lulab zu schütteln, ebenso muss man ihn schütteln beim Singen des 25. und letzten Verses des 118. Ps. und immer zweimal, weil diese Verse wiederholt werden. Das Schütteln muss folgendermaßen geschehen: die Hände werden vorwärts gestreckt  und  nach  jeder Seite dreimal hin und dreimal her (zu sich die Hände einwärts) geschüttelt, und dann noch dreimal nach oben und dreimal nach unten, das Schütteln wird nach der Ostseite angefangen und von da nach Süd, West und Nord. Man muss den Etrog hart an den Lulab während des Schüttelns anlegen.
Der Beer hetib führt eine Geschichte an, welche dem Rabbi Katni begegnet ist: Bei mir, schreibt er, war einst an Sukkot ein berühmter deutscher Rabbi als Gast, sein Name ist R. Isaak. Da träumte mir des Nachts, dass dieser Rabbi den Namen G’ttes, ****, schrieb und dass er das letzte He entfernter von den drei ersten Buchstaben schrieb; ich sagte ihm, im Traume, was hast du da gemacht? Er antwortete: in meinem Orte ist der Gebrauch so. Ich protestierte gegen diesen Gebrauch, erwachte und erstaunte über die Erscheinung! Des Morgens sah ich mit Verwunderung, dass dieser Rabbi nur den Lulab allein mit den Myrthen und Weiden daran schüttelte, den Etrog aber nicht bewegte. Da verstand ich den Traum, denn in einem jeden dieser vier Gegenstände ist eine Deutung auf die G’ttheit zu ersehen, nach der Kabbala! Schütelt man nach unten, so muss der Lulab verkehrt gehalten werden; einige Rabbiner sagen, es ist nicht nötig (alles nach der Kabbala) Alle diese vier Sachen müssen zusammen sein, sonst darf man den Segen nicht dabei sprechen; man kann aber deshalb doch nehmen, das was man hat, zum bloßen andenken; aber so lange es noch Tag ist, kann man immer noch das Gebot erfüllen; die Frommen verrichten solches so früh als möglich; von Sonnenaufgang an kann man schon den Lulab schütteln, das Haupgebot desselben, das heißt die beste Zeit dazu ist während des Hallellesens. – Muss man verreisen, so kann man mit Ausgang der Morgenröte dies Geschäft verrichten. Recht Fromme nehmen den Lulab in die Hand und gehen so damit auf der Strasse in die Synagoge und so wieder zu Hause, um zu zeigen, dass man die Gebote liebt. Bevor man nicht den Lulab geschüttelt hat, darf man nichts essen; hat man darauf  vergessen und sitzt man gerade bei Tische, da man sich daran erinnert, so muss man so lange zu  essen aufhören, das heißt den ersten Tag, nachher hat man es nicht nötig, wenn nämlich nach dem Essen noch Zeit dazu ist. fing man aber ganz früh zu essen an, bevor noch die Zeit Lulab zu schütteln war, so braucht man mitten in der Mahlzeit nicht aufzuhören, auch den ersten Tag nicht, indem noch bei Tag dazu Zeit ist. Man darf an der Myrthe nicht riechen, aber wohl an dem Etrog; da jedoch einige Rabbiner auch dies verbieten, so ist es besser, man riecht auch an dem Etrog nicht. Eine Frau kann den Lulab von ihrem Manne oder Sohne empfangen und solche wieder in das Wasser stellen, auch wenn es nötig ist, etwas Wasser zugießen, aber nicht in ganz frisches Wasser stellen (das heißt wechseln); in den Zwischentagen ist es jedoch nicht allein erlaubt, sondern es ist sogar löblich, ihn jeden Tag in frisches Wasser zu setzten, um ihn feucht und schön zu erhalten.
Dass man sorgen soll, den möglichst schönsten Etrog zu erhalten, ist schon oben erwähnt worden; es ist ein Streit darüber, ob man beim Vertauschen desselben den dritten oder den fünften Teil des Geldes, welches der erste gekostet hat, zuzugeben verpflichtet ist. Ehe man aber irgend ein Verbot von den 365 Verboten übertretet, soll man lieber sein ganzes Vermögen weggeben. – Muss Jemand seinen erstgeborenen Sohn vom Priester einlösen, für fünf Gulden (Sekel), und er soll auch einen Etrog kaufen, hat er aber nicht diese Summe, so muss er den Etrog kaufen, indem ihm sonst die Zeit dazu entläuft (es ist schon mehr als einmal geschehen, dass die Etrogim wegen des weiten Transportes erst nach dem Feste angekommen sind); seinen Sohn auslösen, kann er auch noch nach dem Feste. Verkauft Jemand seinem Nächsten einen Etrog und nachher finden sich Löcher in demselben, so muss der Käufer Beweise bringen, dass diese schon vorher darin gewesen sind. Hat Jemand einen großen Etrog für Geld gekauft und er wird von einem Gelehrten als nicht koscher verworfen, so muss ihm der Verkäufer einstweilen so viel zurück zahlen, dass er sich dafür einen koscheren Etrog kaufen kann; nach dem Feste  muss  die Sache entschieden werden.
Sobald ein Knabe den Lulab gehörig zu schütteln versteht, so muss ihm der Vater, wenn er vermögend ist, einen Lulab mit Zubehör kaufen, um ihn an die Ausübung der Gebote zu gewöhnen. am Shabbath darf kein Lulabschütteln stattfinden, selbst wenn der erste Tag des Festes auf einen solchen Tag fällt. Es ist jetzt der Gebrauch, dass die Gemeinde auf allgemeine Kosten einen Lulab mit Zubehör anschafft, besonders in Städten, wo die Etrogim selten zu haben sind oder auch wegen der Armen, die sich keinen anschaffen können; nach dem Talmud  darf Niemand einen Lulab mit Zubehör von seinem Nächsten leihen, er müsste ihm solchen schenken, mit der Bindung, solchen wieder zurückzugeben, denn nach dem Talmud ist eine solche Schenkung auch eine Schenkung.
Den ersten Tag des Festes nimmt man zwei Thoras aus dem heiligen Schrank, in der ersten wird von fünf Personen vorgelesen im 3. B. M. 22,26 bis zu Ende des 23. Kapitel, in der zweiten Thora der Maftir im 4. B. M. 29,12 bis 17, die Hafthora, das ganze 12. Kapitel im Propheten Zacharias. Es ist der Gebrauch, dass man mit den Thoras, nachdem man solche erst auf die Bimah gelegt hat, einen Umgang in der Synagoge macht und am siebenten Tage sieben Umgänge, zum Andenken an den Tempel, wo man dergleichen Umzüge um den Altar abhielt; am siebenten Tage nimmt man sieben Thoras aus dem heiligen Schrank, zum Behufe der Umgänge.
Der Umgang geschieht von der Rechten zur Linken, ein Jeder, der einen Lulab hat, muss den Umgang mitmachen, und am siebenten Tag Hoschana Rabba nimmt man noch einen besonderen Zweig von Bachweide und macht mit demselben und dem Lulab den Umgang in der Synagoge. Am zweiten Tag, ebenso an den übrigen Tagen, muss man gleichfalls den Segen sprechen beim Lulabschütteln. Am zweiten Tag nimmt man wieder zwei Thoras aus dem heiligen Schrank und ließt darin vor wie am ersten  Tage, die Hafthora aber wird gelesen aus 1. Kön. 8,2.21. An den fünf Zwischentagen wird eine Thora herausgenommen und vier Personen vorgelesen aus 4. B. M. 49, nämlich am ersten der Zwischentage dem ersten der aufgerufenen die Verse 17,18,19 aus dem erwähnten Kapitel, dem Zweiten die Verse 20,21,22, dem Dritten die Verse 23,24,25, dem Vierten aber wieder die sechs ersten Verse u.s.w. Den zweiten Zwischentag fängt man nämlich bei den drei Versen 20,21,22 an und fährt auf oben beschriebene Weise fort. Mit Ausnahme des fünften Zwischentages werden dem ersten Aufgerufenen die Verse 26,27,28 und dem Vierten  die Verse 21 bis 24 vorgelesen (diese Art des Vorlesens an den Zwischentagen geschieht nur außerhalb dem gelobten Lande, weil man da zwei Feiertage feiert und nicht weiß, welcher der rechte ist).
Im gelobten Lande feiert man außer Neujahr die anderen Feiertage, Pessach den ersten und siebenten und Sukkot den ersten und den achten und Shavuot nur einen Tag überhaupt. im gelobten Land liest man daher am zweiten Tag, der ein Zwischentag ist, die drei Verse 17,18,19 allen vier Personen vor und am dritten Tag die Verse 20,21,22 ebenfalls allen vier Personen u.s.w. am Shabbath, der in den Zwischentagen fällt, nimmt man zwei Thoras aus dem heiligen Schrank, in der ersten liest man sieben Personen aus dem 2. B. M. 23,12 bis Kapitel 24,26,27 vor und den Maftir aus dem dem 4. B. M. 29. die Verse, die für den Tag bestimmt sind, nach oben beschriebener Weise und die Hafthora in Ezech. 38,18 bis 39,17. Es ist der Gebrauch, dass die Gemeinde an einem solchen das Buch: “Der Prediger” liest, während der Vorsänger das Gebet wiederholt. am siebenten Tag, dem fünften Zwischentag, Hoschanah Rabba genannt, ist das große Hoschia Na (helf doch).  Der 25. Vers im 18. Ps. Man sagt viele Gesänge, welche anfangen wie an einem Jom Tob. die ersten Rabbiner unserer Vorfahren sagten: Am Vorabend desselben könne ein Jeder im Schatten des Mondes ersehen, was ihm und seinen nächsten Anverwandten das ganze Jahr über begegnen werde! Der Beer hetib führt ein kabbalistisches Buch an, in welchem man Wunderdinge über diesen Gegenstand erfahren kann. Ein Rabbiner will aber, dass man hierauf lieber gar nicht achten solle, um sein Glück nicht zu verschlimmern; denn sehr Viele verstehen sich gar nicht darauf, es ist also besser, man bleibt unwissend in dieser Hinsicht und erforsche nicht das Zukünftige. An diesem Tage werden etwas mehr Lichter als gewöhnlich angezündet, wie am Jom Kippur; am Vorabend des Hoschana Rabba baden sich auch recht Fromme, um während der Nacht, die man mit Lesen in der Schrift, im Talmud u.s.w. zubringt, in Reinigkeit zu sein. Das Volk Jisrael glaubt nämlich, dass bis Ende dieses Tages die himmlischen Bücher noch nicht abgeschlossen seien, bis dahin wäre noch Zeit, sich zu bekehren, deshalb steht der Vorsänger an diesem Tag im Sterbekittel. auch wird nach dem Talmud, Tract. Rosch Haschana fol. 16, behauptet, dass an diesem Tage im Himmel beschlossen wird, wie viel es das ganze Jahr regnen soll; deshalb wird an diesem Tage besonders um Regen gebetet und da die Gebete mit den Wörtern Hoschiah Nah (hilf doch) zum Teil anfangen und enden, hat dieser Tag den Namen Hoschana Rabba erhalten. an diesem Tage erhält Alles, groß und klein, männlich und weiblich, drei (nach dem Gebrauch), auch fünf kleine Zweige von Bachweiden (allgemein Hoschanas genannt); diese werden mit alten Palmblättern niedlich zusammengebunden und wird damit nebst Lulab und Zubehör siebenmal ein Umgang in der Synagoge gehalten. Kurz vor Endigung des Gebets werden diese Hoschanas von einem Jeden an der Erde oder am Tisch, Bank, in der Synagoge abgeklopft und von den Blättern entblößt (so sollen die Sünden von ihnen weggeräumt werden). Für die Kinder ist dies eine wahre Lust, die klopfen immerzu, bis nichts mehr davon zu erkennen ist. Ein besonderer Segenspruch wird über diese Hoschanas nicht gesprochen, die Größe dieser Bachweiden ist die wie beim Lulab, auch wird damit geschüttelt, aber nicht mit denselben Zeremonien wie beim Lulab. Man  darf die abgeklopften Hoschanoth nicht zum profanen Gebrauch benutzen (man verwahrt sie und steckt sie in den Ofen, in welchem die Mazes, Pessachkuchen, gebacken werden). (Es ist der Gebrauch, dass der Synagogendiener diese Hoschanoth in die Häuser umherträgt und sie für Geld verkauft. den Etrog darf man vor dem neunten Tag nicht gebrauchen. Schwangere Frauen beißen alsdann den Stängel ab, dies soll eine leichte Geburt verschaffen! Alsdann wird derselbe in Stücke geschnitten, in Zucker eingemacht und als Delikatesse gegessen). bis den achten Tag des Morgens muss man in der Sukkah sitzen, man darf solche aber vor Endigung des neunten Tages, als am Simchath Thora, Freude über die Endigung der Thora, nicht abreißen, auch nichts von den Zierrathen in derselben sich zu nutzen machen.
Am achten Tag, Schmini Azereth genannt, der achte Aufhaltungstag, 3. B. M. 23,36,  4. B. M. 29,35, weil alles Volk an diesem Tage sich noch zu Jerusalem aufhalten mußte und noch nicht abreisen durfte, werden zwei Thoras aus dem heiligen Schrank genommen, in der ersten wird fünf Personen vorgelesen aus dem 4. B. M. 15,19 bis zum 16. Vers des 16. Kap., in der zweiten Thora den Maftir aus dem 4. B. M. 29,35 bis 39. Die Hafthora 1. Kön. 8,54 bis zu Ende des Kapitels.
Den neunten Tag ist Simchath Thora. die fünf Bücher Moschesh sind in 52 Parschoth oder Sedroth eingeteilt für die 52 Wochen des Jahres; da nun die letzte Abteilung an diesem Tage vorgelesen wird, freut man sich ganz außerordentlich. Es werden drei Thoras aus dem heiligen Schrank genommen, in der ersten wird vier Personen aus dem 5. B. M. die zwei ganzen letzten Kap. 33 und 34 vorgelesen. In der zweiten Thora dem Fünften aus dem 1. B. M. 1 das ganze Kapitel und die drei ersten Verse des zweiten Kapitels, in der dritten Thora den Maftir, wie am achten Tage, und die Hafthora aus Joschua das erste Kapitel. Den Abend vorher beginnt aber schon das Fest. Alles geht in die Synagoge, Männer, Frauen, Knaben und Mädchen. Nachdem das Abendgebet beendigt  ist, werden alle Thoras aus dem heiligen Schrank genommen, in den leeren Schrank wird ein brennendes Licht gestellt; die Thoras sind an diesem Abend sowie am folgenden Tage mit ihrem Schmuck geziert, oben mit silbernen Kronen und mit reichen silbernen und goldenen Stoffen umhängt; einer der Vorsteher der Gemeinde ruft die Namen der Eigentümer der Thoras auf, ein jeder derselben kommt heran und empfängt seine Thora. Wenn dies geschehen ist, so geht der Vorsänger voran, singt Gesänge ab und alle folgen mit ihren Thoras nach; so haltet man einen dreimaligen Umgang in der Synagoge. Während des Umgangs geben die Eigentümer der Thoras diese an Andere, die sie ehren wollen, ab, um sie an dem Umgang auch teilnehmen zu lassen. Ist diese Zeremonie beendigt, werden die Thoras wieder in den heiligen Schrank gestellt, mit Ausnahme der des Vorsängers, welche auf die Bimah gelegt und aus welcher das letzte Kapitel des 5. B. M. gelesen wird. Alles geht dann nach der Bimah, auch Knaben, Kinder (soviel Platz ist), und hört die Lesung mit an. Hierauf wird aus dem 48, Kapitel des 1. B. M. der 16. Vers gelesen. Die Kinder haben Fahnen in den Händen, auf welchen (auf hebräisch) einer der Namen der Lager der 12 Stämme Jisraels in der Wüste gedruckt oder vielmehr mit Verzierungen gemalt ist, z.B. Reuben. Schimon u.s.w. Des morgens wird der Umgang ebenso gehalten, wie am Abend vorher. Der Letzte, dem des Morgens das Ende der Thora vorgelesen wird, heißt: Chaßan Thora, der Bräutigam des Gesetzes, weil ihm das Letzte der Thora vorgelesen ward; vorher aber hält der Vorsänger erst eine Lange, ein- für allemal dazu gedruckte Rede in hebräischer Sprache (der Inhalt derselben sind viele Glückwünsche). Nach dem Vorlesen schreit Alles: Chasak! (sei gestärkt!), ein Glückwunsch. Sodann wird dem Fünften in der zweiten Thora das schon oben Erwähnte vorgelesen und dieser Fünfte heißt nun: Chaßan Bereschith, der Bräutigam des Bereschith, weil er der Erste ist, dem der Anfang der Thora vorgelesen ward; alles mit der nämlichen Zeremonie, wie beim Chaßan Thora.  (Nach  Endigung des ganzen Gebetes in der Synagoge oder kurz vorher werden von den beiden Bräutigams Mandeln, Rosinen, Feigen, Zuckererbsen u.s.w. unter die Kinder verteilt oder unter diesen geworfen. An diesem Tage können so viele Personen zum Vorlesenanhören aufgerufen werden, als man will, auch Kinder, damit alle soviel als möglich daran teilnehmen können (man wiederholt immer dasselbe), aber das Letzte und das Erste der Thora wird nur den zwei Bräutigams  vorgelesen. In den Wohnungen der beiden Bräutigams werden alle Mitglieder der Synagoge mit Backwerk, Wein, Liqueuren u.s.w. bewirtet und des abends wird tüchtig gezecht. Alle diese Arten Vorzüge und Ehrerbietungen in der Synagoge werden, meistbietend verkauft und mit schwerem Geld bezahlt (die Bezahlung geschieht aber erst nach dem Feiertag, weil man früher kein Geld anrühren darf.) Wer einen solchen Vorzug erstanden hat, der beehrt gewöhnlich einen anderen damit, einen Rabbiner, Vorsteher der Gemeinde oder sonst einen angesehenen reichen Mann).