Über Pessach

Dreißig Tage vor dem Feste muss man sich um die Gesetze dieses Festes betreffend, kümmern (um alle Gebote zu üben und nichts Verbotenes zu tun). Den Armen gibt man Weizen, um Mazoth backen zu können. Im ganzen Monat Nisan fällt man nicht auf‘s Gesicht, d.h. man betet den 6. Psalm nicht, wobei man das Gesicht auf die Hand legen muss; auch darf man den ganzen Monat (das Fest fällt auf den 15. desselben) keine Klagelieder wegen eines Toten halten, auch nicht fasten; jedoch müssen alle Erstgeborenen männlichen Geschlechts den 14. fasten aus Dankbarkeit, weil alle Israelitischen Erstgeborenen männlichen Geschlechtes vom Würgeengel verschont blieben (2. B. M. 12,29); sonst aber darf Niemand fasten, selbst nicht wenn der Sterbetag des Vaters oder der Mutter auf diesen Tag fällt, an dem man jährlich doch fasten muss; oder eines bösen Traumes wegen muss man  fasten.
 Im Anfang der Nacht zwischen dem 13. und 14. muss man mit einem Licht in der Hand im ganzen Hause alle Löcher und spalten durchsuchen, dass kein gesäuertes Brot im Hause bleibe. Vor diesem Geschäft darf man nicht arbeiten, auch das Abendbrot nicht essen, selbst nicht im Gesetz studieren, wenn auch die gewöhnlich dazu bestimmte Zeit eintritt. Ist man aber einmal beim Studieren, so kann man es erst enden. Einige Rabbiner wollen es aber nicht erlauben, und so scheint es mit auch recht (sagt die Hagah). Man muss erst den Segen darüber sprechen und darf überhaupt während des ganzen Geschäftes von nichts anderem sprechen, damit alle Stellen, wo gesäuertes Brot liegen könnte, gehörig untersucht werden.  Mit einem Segenspruch kann man mehrere Häuser untersuchen. Der Gebrauch ist, dass man vorher einige Brocken in verschiedenen Ecken hinlegt, wo man solche dann wieder findet, damit der Segenspruch nicht unnützerweise ausgesprochen werde.
 433. Die Nachsuchung wegen ungesäuerten Brotes muss bei Licht geschehen, nicht bei Tag, auch nicht bei Mondschein, sondern mit einem einfachen, nicht geflochtenen Wachslicht, also mit einem Talg-, Fett- oder Öllicht. Alle Stellen, wo es möglich sein könnte, dass man gesäuertes Brot dahingelegt hätte, müssen untersucht werden, sogar die Böden, denn manchmal geht man dahin mit einem Stück Brot in der Hand; aber Weinlager, von welchen nichts angebrochen, sondern nur fassweise weggenommen wird, brauchen nicht untersucht zu werden. Alle Löcher und winkel des Hauses, sogar Ausbaue, wenn sie nicht gar zu niedrig oder gar zu hoch sind, müssen untersucht werden. Viehställe und Hühnersteige brauchen nicht untersucht zu werden., denn wenn irgend dergleichen da ist, wird‘s vom Vieh und Hühnern verzehrt; auch die Mitte eines Hofes ist nicht nötig zu untersuchen, denn dahin kommen Raben und andere Vögel. (Hier wird wieder viel diskutiert.)   Ein Loch oder eine Öffnung zwischen dem eigenen und dem des nächsten jüdischen Nachbars Hause muss von beiden Seiten so weit untersuch werden, als ein Jeder mit der Hand reichen kann, was darüber ist, wird von einem Jeden im Gedanken vernichtet, d.h. es soll das gesäuerte Brot, wenn sich nämlich daselbst dergleichen befände, so gut als nicht daseiend betrachtet werden; ist der Nachbar aber ein Nichtjude, so braucht der Jude gar nicht zu untersuchen, denn jener könnte ihn in Verdacht haben, er wolle ihn bezaubern, und der Jude könnte dadurch in Gefahr geraten. u.s.w. Reist Jemand über See oder  mit einer Karawane und er lässt Niemand zu Hause, der das gesäuerte Brot wegräumt, so muss er vorher, wenn keine vier Wochen mehr bis Pessach sind, das gesäuerte Brot hinwegräumen oder danach suchen;  sind aber noch vier Wochen bis Pessach, so hat er dies nicht nötig  (wenn Pessach herannaht, so vernichtet er solches in Gedanken) u.s.w. Mietet Jemand ein Haus von seinem Nächsten und er hat den Schlüssel zu dem Hause bis den 14. des Monats Nisan nicht erhalten, so muss der Vermieter, sonst aber muss der Mieter das Haus untersuchen u.s.w. Wenn eine Maus mit einem Brot im Maul in ein untersuchtes Haus lief und man fand auch nachher Krumen, so muss das ganze Haus noch einmal untersucht werden, denn eine Maus, desgleichen ein Hund oder ein Huhn lässt (aber nicht ein Kind, das pflegt zu krümeln) keine Krumen fallen oder liegen. Diese Krumen sind  also auf eine andere Weise ins Haus gekommen u.s.w. Wenn  neun Haufen ungesäuertes und ein dergleichen  von gesäuertem Brote sich irgendwo befanden und eine Maus nahm etwas davon, man weiß aber nicht, ob es gesäuert oder ungesäuertes, und sie lief damit in ein schon untersuchtes Haus, so muss dasselbe noch einmal untersucht werden. u.s.w. Wenn ein Nichtjude ungesäuertes Brot einem Juden in Verwahrung gab und dieser ist für den Verlust desselben verantwortlich gemacht worden, so muss er dasselbe hinwegräumen (außer seiner Behausung) u.s.w. Hat ein Nichtjude einem Juden auf gesäuertes Brot Geld geliehen und dieser sagte zu jenem: Wenn ich dir zu der bestimmten  Zeit (wenn diese auch erst nach Pessach um ist) nicht bezahle, so soll das Brot schon von jetzt an dir gehören, und die Zeit kam, ohne dass er zahlte, so ist der Jude  dieses gesäuerten Brotes wegen nicht strafbar; denn da die Bezahlung nicht erfolgte, so gehörte das Brot schon gleich von dem Augenblick der Überlieferung dem Nichtjuden. Ist der Fall aber umgekehrt und die Zeit der Bezahlung kam, aber erfolgte nicht, so ist der Jude strafbar, weil ihm das Brot in diesem Falle ebenfalls gleich zugehörte. Alles, was mit Gesäuertem vermischt und essbar ist, darf man ebenfalls nicht im Hause behalten; ist die Sache aber nicht essbar und es ist auch etwas Gesäuertes darin vermischt, so darf man es im Hause behalten. (Es folgen nun alle nur möglichen und denkbaren Beispiele u.s.w.)
 Am 14. Tag des Monats Nisan, als am Vorabend vor Pessach, von 10 Uhr des Vormittags an darf man nicht allein nichts Gesäuertes essen, sondern man darf auch keinen Genuss davon haben. Fällt der 14. auf einen Shabbath, so muss man am 13. alles Gesäuerte wegräumen und nur so viel behalten, als zwei Mahlzeiten für den Shabbath nötig ist. Die dritte Mahlzeit kann man aber in einem solchen Falle weder mit Gesäuertem, noch mit Ungesäuertem halten, sondern nur mit Fleisch, Fisch oder Früchten u.s.w.
 Das Gesäuerte muss man entweder verbrennen oder zerkrümeln und in die Winde streuen oder auch ins Meer werfen.  Das Beste ist verbrennen, und so ist auch der Gebrauch. Findet Jemand gesäuertes Brot am Feste, so muss er solches sogleich wegräumen, wenn es in den Zwischenfeiertagen ist; ist es aber in den zwei ersten oder zwei letzten Feiertagen, so muss er ein Gefäß darüber  stülpen u.s.w. Sobald irgendeine Speise mit Gesäuertem zu Pessach vermischt worden ist, so muss alles verbrannt werden. Die Gefäße aber, worin solches Vermischt gekocht wurden, sind nach Pessach wieder zum Gebrauch erlaubt.
 (Hier wird wieder weitläufig diskutiert.) Dies geht so weit, dass nach einigen Rabbinern man zu Pessach nicht einmal Karten spielen darf, weil diese mit Mehl zusammengeklebt sind, und es könnte etwas davon in eine Speise fallen (vor ca. 80 Jahren); wenn dies geschehen ist, darf die Speise nicht gegessen werden! Alles gesäuerte Brot, das Eigentum eines Nichtjuden, welches dieser während des Festes bei sich hatte, ist nach dem Feste zu essen erlaubt; ist solches aber das Eigentum eines Juden, so darf man nicht einmal einen Genuss davon haben u.s.w. Wenn ein Jude von einem Nichtjuden einen Kramladen gemietet hat und die Arbeitsleute darin sind Nichtjuden, so darf das darin nach Pessach gefundene Brot nicht gegessen werden; gehören aber auch die Waaren einem Nichtjuden und die Arbeiter darin sind Juden, so kann man solches Brot essen. Andere Rabbiner wollen gerade das Gegenteil.
 Alle irdenen  Gefäße, die das ganze Jahr gebraucht werden, dürfen zu Pessach  durchaus nicht benützt, sondern müssen wohl gereinigt und in einem Zimmer verschlossen werden, damit sie nicht irrtümlich gebraucht werden. Die  Gefäße von Eisen und anderen Metallen können gebraucht, müssen aber teils im Feuer geglüht, teils in kochendes Wasser gesteckt werden. Bei diesen Gefäßen richtet sich alles nach dem Gebrauch, den man davon macht; so muss das Geschirr mehr geglüht werden als Gefäße, worin das heiße Essen eingeschüttet wird u.s.w. Das Glühen, in kochendes Wasser Stecken oder mit diesem Begießen der Geschirre erstreckt sich auf alle möglichen Küchengeräte; sogar die Küchen- und Essschränke müssen mit heißem Wasser begossen und gereinigt werden; selbst Gläser, worin nur kalte Getränke gegossen werden, dürfen zu Pessach nicht gebraucht, sondern müssen bei Seite gestellt werden u.s.w. die Gefäße zu Fleischspeisen und die zu Milchspeisen dürfen nicht zusammen, sondern jedes muss besonders gereinigt werden. Das Mehl zu den ungesäuerten Kuchen nimmt man nach dem allgemeinen Gebrauch vom Weizen, obschon man solches auch vom Roggen oder der Gerste nehmen kann. Bei dem Weizen, von welchem man die Kuchen macht, die zum Brotbrechen und Nachessen genommen werden, muss man besonders beachten, dass auf solchen von dem Augenblick an, als er vom Felde abgeschnitten oder wenigstens, nachdem er gemahlen ist, kein Wasser kommt. (Es ist bis jetzt noch der Gebrauch, dass drei Rabbiner jedes Jahr bei der Ernte dieses Weizens gegenwärtig sind und so lange bleiben, bis das Mehl von der Mühle kommt.)
 Die Mehlsäcke, in welche man das ganze Jahr über das Mehl tut, müssen aufgetrennt werden, nicht allein die Nähte, sondern allenthalb, wo sie geflickt sind, bevor sie gewaschen werden. Hat Jemand ungesäuerten Kuchen gestohlen, so hat er die Pflicht, ungesäuerte Kuchen zu essen, nicht erfüllt; hat er aber den Weizen oder das Mehl gestohlen und die Kuchen davon gemacht, so hat er solche durch die Veränderung erworben, und er ist dem Bestohlenen nur das Geld schuldig. Die Pflicht, ungesäuerte Kuchen zu essen, hat er zwar erfüllt, aber den Segen darf er nicht dabei sprechen.
 Das Wasser zu dem Teig muss nicht gleich, nachdem es geschöpft, genommen werden, sondern muss erst eine Nacht überstehen; das Schöpfen muss in der Dämmerung geschehen. Zu einem Matzateig darf man auf einmal nicht mehr Mehl nehmen als 43 1/3 Mitteleier betragen. Das Wasser darf nicht warm, selbst nicht durch die Sonne erwärmt sein. Das Kneten des Teiges darf jedoch nicht in der Sonne geschehen; ist der Himmel bewölkt, so darf das Kneten nicht unter freiem Himmel geschehen, auch nicht gegen ein offenes Feuer, auch nicht gegen den Backofen. Man muss sich mit dem Teig und den Kuchen so lange beschäftigen, bis die Kuchen in den Ofen geschoben werden, um das Säuern zu verhüten. Hat man den Teig zwei Fünftel einer Stunde lang unberührt gelassen, so darf er nicht mehr gebraucht werden, er ist alsdann in Säuerung übergegangen. Das Kneten des Teiges darf nur durch Juden, das Backen aber kann durch den nichtjüdischen Bäcker geschehen, aber immer im Beisein eines Juden; das Heizen des Ofens muss so geschehen, dass die Flamme im Ofen überall verbreitet ist u.s.w. Man darf zwar Mazoth, die mit, Saft von Früchten, aber ohne Wasser, angeknetet sind, zu Pessach essen; aber die Pflicht ist dadurch noch nicht erfüllt; denn dies ist eine reiche Matze, es muss aber nach dem Gesetze Armenbrot sein, 5. B. M. 16,3., Lechemoni u.s.w. (Es erfolgt noch bis in das allerkleinste gehende Gesetz über das was zur Säuerung des Teiges beiträgt.)
 Am Vorabend von Pessach, den 14. des Monats Nisan, von 12 Uhr an, darf man nicht mehr arbeiten. Der Übertreter wird mit Bann bestraft; aber alle Arbeiten, die zum Feste nötig sind, kann man verrichten.
 Dass die Erstgeborenen, männlichen Geschlechtes, am 14. fasten müssen, ist schon erwähnt und es ist hierbei kein Unterschied, ob es einer von Vater- oder Mutterseite ist, von der zweiten Frau. Fällt der 14. auf einen Shabbath, so fasten die Erstgeborenen den Donnerstag vorher. Einige Rabbiner wollen, dass in diesem Fall das Fasten nicht nötig sei. Ist der Vater des Erstgeborenen selbst ein Erstgeborener und der Sohn unmündig, so muss die Mutter statt seiner fasten, sonst muss es der Vater tun. Wer einen schwachen Magen hat, muss am 14. fasten, damit er des Abends die Matza mit Appetit essen könne. Nach 10 Uhr Morgens, am 14., darf man kein Brot mehr essen, wohl aber Früchte und Gemüse, jedoch nicht zu viel, damit man des Abends die Matza mit Lust esse; es richtet sich nach dem starken oder schwachen Magen; die Matza darf man aber den ganzen 14. Tag nicht essen. Einem Unmündigen, der noch nicht versteht, was man den Abend  über den Auszug aus Ägypten erzählt, kann man zu essen geben. Auch keinen Meerrettig darf man am 14. essen und auch nicht am 15. bei Tage, damit man des Abends die bitteren Kräuter mit Lust essen könne; aus eben dieser Ursache soll man am ersten Pessachtage auch nicht viel Matzes essen. Nach einigen Rabbinern soll man am 14. auch keine Früchte (auch nicht am 15. des Tages) essen, damit man an diesen beiden Abenden das Chazeroth mit  Lust  essen könne.  Es versteht sich, dass man sich zu diesem Feste am Vorabend desselben waschen, reinigen, scheren und schöne Kleider anlegen müsse, eben so wie am Shabbath. Der Tisch muss noch bei Tag gedeckt werden, damit man, sobald man aus der Synagoge kommt und es Nacht ist, gleich Essen könne, damit die Kinder nicht einschlafen und sie den Ausgang aus Ägypten Mitanhören können: der Tisch muss mit den möglichst schönsten Gefäßen geziert sein, wenn  solche auch einem Nichtjuden angehören, mit Ausnahme an den zwei Pessachabenden, um den Tisch möglichst prachtvoll zu zieren; und der Hausvater soll sich seinen Sitz mit prächtigen Betten bereiten lassen, wie ein freier Herr, das Gegenteil von Sklaven, was die Vorfahren in Ägypten waren; selbst der Arme, wenn er keine Kissen hat, soll sich zur Veränderung auf eine Bank setzen. Man soll sich nicht auf die linke Seite lehnen. Der Sohn soll neben dem Vater, wenn dieser selbst ein probater Lehrer ist, ebenfalls ein solches Ruhebett haben und sich lehnen; ein Schüler neben seinem Lehrer aber hat solches nicht nötig, oder der Lehrer müsste ihm die Erlaubnis dazu geben; ein außerordentlich berühmter Gelehrter seiner Zeit ist in dieser Hinsicht als Lehrer anzusehen und man darf sich in dessen Nähe nicht lehnen;   der Diener muss an diesen zwei Pessachabenden gleichfalls lehnend sitzen; wer lehnend sitzen muss und ohne dies zu tun, aß und trank, der muss noch einmal Essen und Trinken, und zwar lehnend. Andere Rabbiner wollen aber, dass das Lehnendsitzen hauptsächlich beim Essen der Matzen und beim Trinken der ersten zwei Becher mit Wein nötig sei; doch muss dies  noch einmal geschehen, wenn man das Lehnen unterlassen hat, aber ohne den Segen  noch mal dabei zu sprechen; jedoch nicht bei dem dritten und vierten Becher.
 Die vier Becher Wein, die ein jeder Jude und eine jede Jüdin, selbst Knaben und Mädchen, an diesen zwei Pessachabenden trinken müssen, müssen nach der bestimmten Ordnung getrunken werden, sonst ist die Pflicht nicht erfüllt. Der Becher muss den vierten Teil einer Flasche halten und muss jedes Mal ganz oder doch größtenteils ausgetrunken werden; ist der Becher größer, so muss derselbe nach einigen Rabbinern ebenfalls größtenteils ganz ausgetrunken werden. Was getrunken werden muss, muss möglichst in einem Zuge, wenigstens in nicht zu langen Zwischenräumen getrunken werden. Wer von Natur keinen Wein mag oder wem solcher schadet, der muss sich doch an diesen  zwei Pessachabenden vier Becher Wein zu trinken  zwingen. Es ist löblich, roten Wein zu nehmen, der weiße müsste denn besser sein; (früher nahm man keinen roten Wein, weil die Nichtjuden davon Anlass nahmen, allerlei falsche Gerüchte gegen Juden auszustreuen). Ein Armer, der Armengeld erhält, muss sein Kleid verkaufen oder sich Geld leihen oder sogar vermieten, um Geld zu den vier Bechern Wein zu erhalten.  Den Kindern gibt man Nüsse u.s.w., damit sie auf die Veränderung aufmerksam, um die Ursache derselben fragen sollen; man benutzt dies, ihnen die Begebenheiten der vorfahren in Ägypten zu erzählen.
 Der erste Becher wird eingeschenkt und der Kiddusch dabei gesprochen, auch der Segenspruch: dass du uns diese Zeit erleben ließest u.s.w. Fällt der Pessachabend auf einen Freitag, so muss der Shabbath-Segenspruch, und fällt er auf einen Shabbath, so muss auch die Habdalah dabei gesprochen werden. Vor dem Kiddusch braucht man sich die Hände nicht zu waschen; sind sie unrein, so wascht man sie ein wenig, spricht aber den Segen nicht dabei. Der Hausherr schenkt den Becher nicht selbst ein, sondern lässt ihn sich voll schenken, als ein freier Mann; das Trinken muss auf das Paradebett anlehnend geschehen, der Segen nach dem Weintrinken wird nicht gesprochen. Nach dem ersten Becher kann man zwar noch mehr Wein trinken, man muss sich aber  vor dem Betrinken in Acht nehmen, damit man den Seder ordentlich verrichten könne. Nach dem Trinken des ersten Bechers mit Wein bringt man vor den Hausherrn eine Schüssel, worauf sich drei Matzes, jedes besonders eingewickelt in einer und derselben Serviette, ferner bittere Kräuter (Meerrettig), Charoßet, Petersilie oder  irgend ein anderes Kraut und Essig oder Salzwasser, ferner ein Stückchen gebratenes Fleisch, an welchem ein Knochen sich befindet. Das erste zum Andenken an das Pessachlamm und das zweite zum Andenken an das Freudenopfer, welches jeden Feiertag gebracht werden musste; ferner ein Ei. Die Petersilie muss ihm am nächsten sein, nächst dem der Essig, dann die Matzoth, dann die bitteren Kräuter und das Chazeroth und endlich das Fleisch und das Ei; dann müssen dem Hausvater die Hände gewaschen werden, ohne Segenspruch, hierauf wird etwas von der Petersilie genommen, in Essig getunkt und gegessen; vorher sagt man aber den Segenspruch: Gelobt u.s.w., der du Erdfrüchte erschufst. Hierauf wird die mittelste Matze genommen und gebrochen, die eine Hälfte wird unter eines der Kissen des Paradebettes und die andere Hälfte wieder zwischen die zwei ganzen Matzoth gelegt, dann wird die Schüssel, in welcher die Matzoth u.s.w. sich befinden, von allen bei Tisch-Sitzenden in die Höhe gehoben und Folgendes dabei gesprochen: dies ist das Brot des Elends, welches unsere Väter im Lande Mizrajim gegessen haben. 2. B. M. 12,9. Wem hungert, der komme und esse, wer es bedarf, der komme her und halte Pessach, dies Jahr noch hier, künftiges in Jerusalem. Alsdann wird die Schüssel ans Ende des Tisches gesetzt, als wenn man schon gegessen hätte, damit die Kinder fragen sollen, was dies bedeute: sofort wird der zweite  Becher eingeschenkt, abermals, damit die Kinder fragen sollen, warum man vor der Mahlzeit schon den zweiten Becher trinken wolle, da dies doch gewöhnlich erst nach derselben geschehen pflegte; hat der Sohn noch nicht so viel Verstand, zu fragen (gewöhnlich wird ihm die Frage in hebräischer Sprache mechanisch herzusagen gelehrt), so belehrt ihn der Vater, 2. B. M. 12, 26, 13. 8; hat er keinen Sohn, so muss die Frau fragen, hat er keine Frau, so muss er selbst fragen; selbst Gelehrte, wenn sie an diesen Abenden am Tische beieinander sitzen, müssen sich gegenseitig fragen, wie folgt:Warum ist diese  Nacht  von anderen Nächten so sehr verschieden? In anderen Nächten essen wir gesäuertes und  ungesäuertes Brot, in dieser Nacht aber allein ungesäuertes? In anderen Nächten essen wir Gekochtes und Gebratenes, in dieser Nacht aber allein Gebratenes?  In anderen Nächten können wir beim Essen sitzen oder liegen, in dieser Nacht aber liegen wir alle? Nun wird geantwortet und die ganze Geschichte der Vorfahren in Ägypten erzählt. Es ist ein besonderes Büchlein, Hagadah genannt, für diese zwei Abende verfasst, worin sich Alles befindet, was zu der vollständigen Ordnung gehört. Unter Anderem heißt es da: Dies gebratene Fleisch essen wir darum, weil der Würgeengel an unseren Häusern in Ägypten vorüberging, als alle männlichen Erstgeborenen daselbst starben. – Dann hebt der Hausvater die bitteren Kräuter in die Höhe und spricht: Diese bitteren Kräuter essen wir deshalb, weil die Ägypter das Leben unserer Väter bitter machten. Dann nimmt man die Matze in die Hand, hebt sie auf und sagt: Diese ungesäuerten Kuchen essen wir deshalb, weil unsere Väter in Ägypten nicht soviel Zeit hatten, dass sie den rohen Teig säuern konnten, als ihnen G‘tt erschien und sie erlöste. Darum sollen wir den, der unseren Vätern und uns diese Wunder getan und uns aus der Dienstbarkeit in die Freiheit, aus dem Leid in die Freude, aus der Finsternis zum großen Licht gebracht hat,  bekennen, loben, preisen, erheben. So lasst uns denn sprechen: Hallelujah! lobet ihr Knechte den Herrn! Darin stimmen Alle alsdann mit ein und sprechen den Lobgesang, nämlich den 113. und 114. Psalm. Darauf spricht der Hausvater den Segen: Gelobt u.s.w., der du uns und unsere Väter aus Ägypten erlöst hast; du hast uns zu dieser Nacht geholfen, dass wir ungesäuertes Brot und bittere Kräuter darin essen sollen! Nach diesen Worten segnet er den anderen Becher mit Wein, trinkt und lässt die übrigen Gäste auch trinken.
 Bei der Aufzählung der bekannten zehn Plagen, welche die Ägypter betroffen haben, nämlich: Blut, Frösche, Läuse u.s.w., muss man den Finger in den Becher tunken und einige Tropfen zur Erde fallen lassen, alsdann wäscht man sich die Hände mit dem Segenspruch dabei, nimmt von den drei Matzoth die oberste und die halbe mittelste in die Hand, spricht den gewöhnlichen Segen beim Brotbrechen und: Gelobt u.s.w., der du uns geboten hast, Matze zu essen. Hierauf nimmt man von dem bitteren Kraut ein Stück, so groß als eine Olive, tunkt es in das Charoseth, aber nicht zu lang, dass es den bitteren Geschmack nicht verliert; deshalb ist der Gebrauch, es nach dem Eintunken wieder etwas abzuschütteln, spricht den Segen darüber: „Der du u.s.w. geboten hast, die bitteren Kräuter zu essen“. Sodann bricht er die unterste Matze an und nimmt ein Stück davon und abermals ein Stück von den bitteren Kräutern, wie wenn das bittere Kraut in der Matze eingewickelt wäre, und isst Beides zusammen mit dem Spruch: Zum Andenken an den Tempel, wie es der weise Hillel machte.
 Die Matze kann man allenfalls verschlingen und braucht sie nicht zu kauen, man hat doch die Pflicht erfüllt, aber nicht so das bittere Kraut; dies muss gekaut werden, um den bitteren Geschmack zu empfinden. Hat man die Matze ohne Andacht gegessen, z.B. ein Nichtjude oder ein Räuber hat einem dazu gezwungen, so hat er die Pflicht doch erfüllt, wenn er nämlich wusste, dass es Pessach war u.s.w. Die Pflicht des Matze-Essens erstreckt sich nur auf die erste Nacht zwischen dem 14. und 15. des Monats Nisan; aber man muss deshalb doch täglich Brot essen, d.h. Matze, worin Zucker und Gewürz und dergleichen ist.
 Die drei Matzoth zu dem Seder für diese zwei Abenden müssen gezeichnet sein, eine jede verschieden, die erste oben, dann die zweite und dann die dritte, damit sie nicht vertauscht werden.
 Ob man am Pessachabend gebratenes Fleisch essen muss, das hängt vom Gebrauch ab; die Rabbiner, welche dagegen sind, meinen, man könnte glauben, der Jude wolle nach der Zerstörung des Tempels noch das Pessachlamm feiern; jedenfalls soll man, selbst wo der Gebrauch herrscht, kein ganzes Lamm gebraten auf den Tisch bringen, denn dies würde das Ansehen haben, als  wolle man Heiliges außerhalb des Tempels essen.
 Nach allem Essen nimmt der Hausvater von der mittelsten halben Matze, Aphikomon (Nachtisch) genannt, welcher unter dem Kopfkissen verwahrt worden ist, isst und gibt Jedem davon so groß als eine Olive zum andenken an das Osterlamm, welches auch übersatt gegessen werden musste.
 Nach diesem darf nichts mehr gegessen werden, aber gleich nach dem Aphikomonessen wird der dritte Becher mit Wein eingeschenkt für das große Nachtischgebet, wobei der Segen über den Wein besonders gesprochen wird. Man soll sich bestreben, drei erwachsene Mannspersonen, den Hausvater mitgerechnet, bei Tische zu haben, um das Nachtischgebet gemeinschaftlich an diesem Abend sprechen zu können.
 Dann wird der vierte Becher eingeschenkt und mit dem großen Loblied fortgefahren, nämlich vom 115. bis inklusive 118. Psalm, und dann weiter in der Hagadah bis zu Ende fortgefahren und endlich der vierte Becher, mit dem Segenspruch dabei, geleert; dann aber darf nichts mehr getrunken werden außer Wasser.
Jeder muss sich an diesen beiden Abenden mit den Gesetzen über Pessach beschäftigen, mit dem Ausgang aus Ägypten und mit dem Erzählen all der Wunder, welche: Der Heilige, gelobt sei Er, unseren Voreltern getan hat!, und zwar so lange, bis ihn der Schlaf überwältigt.
Den Vers: Gieße deinen Zorn aus über die Völker, die dich nicht anerkennen, und über die Königreiche, welche deinen Namen nicht anrufen, muss man sagen, bevor man das große Loblied wieder anfängt, und zwar bei offenen Türen, um zu erinnern, dass diese Nacht eine Überwachungsnacht ist, d.h. G’tt wacht für uns, wie er in dieser Nacht für unsere Vorfahren wachte, dass die Erstgeborenen nicht sterben; man kann also die Türen offen lassen und ohne Furcht sein,  dieser Glaube wird uns von G‘tt angerechnet werden, und der Messias wird  kommen und seinen Zorn ausgießen über u.s.w.
Die alten frommen Juden glauben bis jetzt noch, dass der Prophet Elias, den man für den Vorboten und Verkünder des Messias halten, durch diese geöffneten Türen komme, er trinke auch etwas Wein aus dem an diesen zwei Abenden für ihn hingestellten Becher mit Wein (Becher des Propheten Elias).
 Dann werden noch drei Lieder gesungen.

Das erste Lied.

Allmächtiger G‘tt, nun baue deinen Tempel schira (bald) und bald in unseren Tagen schira, ja schira, nun baue, nun baue deinen Tempel schira. Ewiger G‘tt, nun baue  deinen Tempel schira, also schira und also bald, in unseren Tagen schira, nun baue, nun baue deinen Tempel schira. Großer G‘tt, glänzender G‘tt, nun baue deinen Tempel schira u.s.w. Hoher G‘tt, berühmter G‘tt, reiner G‘tt, frommer G‘tt, nun baue u.s.w. Ewiger G‘tt, jüdischer G‘tt u.s.w. Kräftiger G‘tt, lebendiger G‘tt, mächtiger G‘tt, namhafter G‘tt, sanfter G‘tt, ewiger G‘tt u.s.w. Furchtbarer G‘tt, königlicher G‘tt, reicher G‘tt u.s.w. Schöner G‘tt, trauter G‘tt, nun baue deinen Tempel schira u.s.w.

Das zweite Lied.

Eines gibt es, wer weiß dies? Eines gibt es, ich weiß es: Einig ist unser G‘tt, der da lebt und der da schwebt in dem Himmel und auf der Erde. Zwei und das ist aber mehr, und das weiß ich, zwei sind der Tafel Moses. einig ist unser G‘tt u.s.w. Drei, das ist aber mehr u.s.w. Drei sind die Väter, zwei Tafeln Moses, einig und das ist unser G‘tt, der da lebt u.s.w. Vier und das ist aber mehr, und dasselbe weiß ich, vier sind die Mütter, drei sind die  Väter, zwei Tafeln Moses, einig ist u.s.w. Fünf u.s.w Fünf sind die Bücher, vier sind die Mütter u.s.w. (immer wiederholt). Sechs und das ist aber mehr u.s.w Sechs sind die Ordnungen der Mischnah 5,4,3,2,1 u.s.w.  (immer wiederholt). Sieben u.s.w sind die sieben Tage der Woche u.s.w. 6,5,4,3,2,1. Acht sind die Tage der Beschneidung 7,6,5,4,3,2,1. Neun u.s.w. Neun ist die Gewinnung (neun Monate der Schwangerschaft) 8,7,6,5,4,3,2,1, Zehn u.s.w. Zehn sind die Gebote, 9,8,7,6,5,4,3,2,1. Elf u.s.w. Elf sind die Sterne welche Joseph im Traume gesehen, 1. B. M. 37,9), 10,9,8,7,6,5,4,3,2,1. Zwölf und das ist mehr, und dasselbe weiß ich. Zwölf sind die Geschlechter. Elf sind die Sterne, zehn die zehn Gebote, neun sind die Gewinnung u.s.w. 8,7,6,5,4,3,2,1. Dreizehn und das ist mehr, und dasselbe weiß ich. Dreizehn sind die „Sitten“ (Talmudische Lehrsätze, wodurch die heilige Schrift erklärt wird). Zwölf sind die Geschlechter, elf die Sterne, zehn die zehn Gebote u.s.w., 9,8,7,6,5,4,3,2,1.

Das dritte Lied.
Ein Zieglein, ein Zieglein, das da hat gekauft mein Väterlein um zwei Suslein, ein Zieglein, ein zieglein. Da kam das Kätzlein und fraß das Zieglein, das da hat gekauft mein Väterlein um zwei Pfennige; ein Zieglein, ein Zieglein, da kam das Hündlein und biss das Kätzlein, das da hat u.s.w Da kam das Stöcklein und schlug das Hündlein, das da hat gebissen u.s.w (das Vorhergehende wird immer wiederholt). Da kam das Feuerlein und verbrannte das Stöcklein, das da u.s.w. Da kam das Wasserlein und verlöschte das Feurelein, das da hat u.s.w. Da kam der Ochs und trank das Wasserlein, das da hat verlöscht das Feuerlein u.s.w. Da kam der Schochet und schächtete den Ochsen, der da u.s.w. Da kam  der Malach hamaweth (der Todesengel) und  schächtete den Schochet, der da hat u.s.w. Da kam unser lieber Herr G’tt und schächtete den Malach hamaweth, der da hat geschächtet den Schochet, der da hat geschächtet den Ochsen, der da hat getrunken das Wasserlein, das da hat verlöscht das Feuerlein, das da hat verbrannt das Stöcklein,das da hat geschlagen das Hündlein, das da hat gebissen das Kätzlein, das da gegessen das Zieglein, das da hat gekauft mein Väterlein um zwei Suslein ein Zieglein, ein Zieglein.Das ganze Lied ist in chaldäischer Sprache geschrieben und heißt: Chad Gadja, chad Gadja, ein Zieglein, ein Zieglein
 Alle Gesetze, die den ersten Pessachabend gelten, gelten auch für den zweiten Pessachabend. Es ist der Gebrauch, dass man vor dem Schlafengehen nicht das ganze Gebet wie sonst spricht, sondern nur das Schma liest.  (Höre Israel, Der Herr ist unser G’tt, der Herr ist ein einiger G’tt.) Denn in diesen zwei Nächten haben die Geister, gegen welche das Nachtgebet schützen soll, keine Gewalt. Ist kein Wein zu haben, so kann man auch Meth oder Wein, von rosigen oder Äpfeln gemacht, zu den vier Bechern nehmen.
 (Jetzt werden die Gebete, die in der Synagoge zu halten sind, beschrieben oder vielmehr nur mit einigen Worten angedeutet und auf die Gebetbücher hingewiesen.) am ersten Pessachtag werden. in der Synagoge zwei Thoras aus dem heiligen Schrank genommen. In der ersten Thora wird vor fünf dazu aufgerufenen Personen vorgelesen im 2. B. M. 12,21 bis zu Ende des Kapitels, in der zweiten Thora wird dem Maftir vorgelesen im  4. B. M. 28,16 bis inklusive 25, die Hafthora wird gelesen in Jes. 5 bis 6,2 (an dem zweiten Pessachabend spricht der Vorsänger in der Synagoge das Kidusch nicht).
 Am zweiten Pessachabend fängt man an, den Omer zu zählen, 3. B. M. 23, 15, 16. Mit dem Segenspruch: Gelobt u.s.w., der du uns befohlen hast, den Omer zu zählen, und zwar wie folgt: Den ersten Abend sagt man (nach dem Segenspruch): Heute ist der erste Tag im Omer, und fährt damit jeden Abend (immer mit dem Segenspruch vorher) fort. Hat man sieben Tage gezählt, so muss gesagt werden: Heute sind es sieben Tage und dies ist die erste Woche im Omer u.s.w.; den achten Tag, die erste Woche, und ein Tag, die erste Woche und sechs Tage; die zweite Woche: die zweite Woche und ein Tag; bei 48 Tagen heißt es sechs Wochen und sechs Tage, und endlich 49 Tage. Das sind die sieben Wochen im Omer. Dann fängt das Schawuothfest an. (Mit dem Omerzählen muss man warten, bis es völlig Nacht ist, und dies Zählen muss stehend geschehen.) Frägt Jemand seinen nächsten: Wie viel ist heute im Omer? so muss die Antwort erfolgen: Gestern hatten wir so viel; denn würde er ihm die heutige Zahl sagen, so dürfte er heute nicht mehr mit dem Segenspruch zählen. (Jetzt geht es wieder, wie gewöhnlich, ins Weitläufige, z.B. wenn man sich im Zählen geirrt oder solches  vergessen hat u.s.w.)
 Am zweiten Pessachtag werden wieder Zwei Thoras herausgenommen; in der ersten wird wieder fünf Personen vorgelesen im 3. B. M. 22,26 bis zu Ende des 23. Kapitels. Den Maftir lese man in der zweiten Thora im 4. B. M. 18,16-25. die Hafthora 2. Kön. 1-25.
 In den Zwischenfeiertagen, nämlich am 3., 4., 5. und 6. Pessachtag, und an den zwei letzten Feiertagen, nämlich am 7. und 8., sagt man das große Loblied, das 113. bis 118. Kapitel in den Psalmen, nicht ganz, sondern nur erst das 113. und 114. Kapitel, dann vom 12. Vers des 115. Kapitels bis zu Ende, dann vom 11. Vers des 116. Kapitels bis zu Ende, dann das 117. Kapitel; den 1. Vers des 118. Kapitels spricht oder vielmehr singt der Vorsänger allein und die Gemeinde spricht ihm nach, ebenso den 2., 3. und 4. Vers, dann  wieder die ganze Gemeinde, die Verse 21, 22 ,23 , 24 werden wiederholt bis zum 25. Vers, welche der Vorsänger erst vorsingt, die folgenden vier letzten Verse werden wieder gemeinschaftlich gesprochen und immer wiederholt. Am dritten Tag, als am ersten Zwischentag, werden wieder zwei Thoras aus dem heiligen Schrank genommen; in der ersten wird drei Personen vorgelesen im 2. B. M. Kap. 13 die ersten zehn Verse, in der anderen Thora 4. B. M. 28, 19-26- – 2. B. M. 22,24 bis zum letzten Vers des 23. Kapitels, in der zweiten Thora wie am vorigen Tage; dies gilt von allen Zwischenfeiertagen. am fünften Tage, als am dritten Zwischenfeiertage, 2. B. M. 34, 1-26. Am sechsten, als am vierten Zwischenfeiertage, die ersten 14 Verse des 9. Kapitels im 4. B. M. am siebenten Tage, als der erste der zwei letzten Feiertage, wird in der ersten Thora fünf Personen vorgelesen im 2. B. M. 13,17 bis zu Ende und dann noch weiter das ganze 14. und das ganze 15. Kapitel bis zum letzten Vers, in der zweiten Thora wie an den vorigen Tagen. Die Hafthora an diesem Tage 2. B. Samuel das ganze 22. Kapitel. Den achten und letzten Feiertag in der ersten Thora 5. B. M. 15,19 bis Ende des Kapitels und das 16. Kap. bis zum 18. Vers und die Hafthora in Jes. 10, 32 ,33, 34 und das ganze 11. und 12. Kapitel. Fällt der achte Tag auf einen Sonnabend, wo sieben Personen aufgerufen werden, so fängt man an 5. B. M. 14,21. Fällt einer der Zwischentage auf einen Sonnabend, so liest man in der ersten Thora 2. B. M.  33,12 bis zu Ende und dann Kapitel 34 bis zu Vers 27, und die Hafthora Ezch. 37, 14. – Es ist der Gebrauch (auch jetzt noch), nach Pessach (auch nach Sukkoth) den nächsten Montag, Donnerstag und Montag zu fasten, weil man sich in dem Feste aus Freude übernommen und gesündigt haben könnte. Ferner ist der  Gebrauch, von Pessach an bis den 33. in Omer sich nicht zu verheiraten, weil in dieser Zeit an 24.000 Schüler des bekannten Märtyrers Rabbi Akiba gestorben seien sollen, jedoch kann man sich in dieser Zeit verloben. Auch darf man sich bis dahin, 33. Tag des Omers, nicht rasieren lassen, nicht früher als am 34. Morgens; an diesem Tage hat das  große Sterben unter den Schülern Rabbi Akibas aufgehört. auch ist der Gebrauch, dass die Frauen nach Sonnenuntergang keinerlei Arbeit verrichten in den Tagen zwischen Pessach und Schawuoth.
 Am Schawuothfest, nach sieben Wochen von dem zweiten Pessachtage an gerechnet, sagt man das ganze Loblied, nimmt zwei Thoras aus dem heiligen Schrank, liest in der ersten 2. B. M. 19 erst den ersten Vers, dann liest man das Lied Akdamat; dann wird mit Vorlesen im Texte fortgefahren, und zwar das ganze 20. Kapitel; der Maftir oder der Sechste liest in der anderen Thora 4. B. M. 28,26 bis zu Ende des Kapitels, dann die Hafthora aus Ezch. 1 das ganze Kapitel und den 12. Vers aus dem 3. Kapitel. – Den zweiten Tag liest man in der ersten Thora 5. B. M. 15,19 und das 16. Kapitel zu Ende; ist es aber ein Shabbath, so fängt man  vom 14. Kapitel, Vers 22 an. Der Maftir wie in den vorigen Tag. Die Hafthora aus Habakuk 3,1 bis zu Ende. – Den Tag nach Schawuoth darf man nicht fasten. auch sagt man vom ersten bis zum achten Tag im Monat Sivan den 6. Psalm (wobei man mit dem Gesicht auf die Hand fällt) nicht.
 Es ist der Gebrauch, dass  man in den Häusern sowohl als auch in der Synagoge Blumen und grüne Zweige herumstreut. (man soll aber erst  nach dem Gebet daran riechen, damit man den Segen dabei sprechen kann.) Man pflegt auch Bäume an die Türen der Synagoge zu stellen, weil an diesem Tage das Urteil über die Fruchtbäume im Himmel gefällt wird, wie sie geraten sollen; man soll also dafür beten; am Vorabend soll man sich baden und wer die ganze Nacht schlaflos mit dem Gesetz sich beschäftigt, der ist gewiss, dass er das Jahr auslebt und ihm kein Unglück begegnet; der Gebrauch, am ersten Tage Milchspeisen zu essen, ist in dem Sohar gegründet, weil diese sieben Wochen zu vergleichen sind mit den sieben Reinigungstagen bei einer Frau (aus Blut wird Milch – aus Recht Barmherzigkeit). Die Gebräuche unserer Vorfahren sind so gut als ein Gesetz; erst soll man Milch- und dann Fleischspeisen essen, nicht wie die drei Engel bei Abraham, 1. B. M. 18,8, die haben Fleisch und Milch zusammen gegessen; deshalb ist auch den Jisraeliten das Gesetz gegeben. Es geschieht zum Andenken an den Tag, an welchem das Gesetz vom Berge Sinai gegeben wurde. auch besteht noch dieser Gebrauch, am ersten Tage Milchspeisen zu essen.