Über die Beschneidung der acht Tage alten Knaben

Es ist ein Gebot, dass der Vater seinen Sohn beschneiden muss, und dieses Gebot ist größer, wichtiger, als jedes andere. Hat der Vater dieses Gebot nicht ausgeübt, so muss das Gericht dafür sorgen; ist dies auch vom Gericht unterblieben, so muss der Unbeschnittene, wenn er erwachsen ist, dies selbst tun; tut er es nicht, so hat er die Strafe der Ausrottung (Vertilgung) auf sich geladen und für jeden versäumten Tag wird ihm diese Strafe zugerechnet. Man darf Niemanden beschneiden ohne Mitwissen seines Vaters, hat man es aber doch getan und der Vater des Beschnittenen versteht dies Geschäft selbst, so muss der unberufene Beschneider jenem zur Strafe zehn Gulden zahlen; wenn aber der Vater dieses Geschäft vernachlässigt (unterlassen) hat, so muss das Gericht mit Gewalt darauf dringen. Einer Frau liegt diese Pflicht nicht ob. Versteht der Vater das Beschneiden nicht und es ist Jemand da, der es versteht, aber dafür bezahlt sein will, so wird dieser vom Gerichte deshalb angefahren (ihm ernstliche Vorwürfe darüber gemacht), denn so etwas tun Abraham’s Nachkommen nicht. Die Beschneider bestreben sich im Gegenteil um dieses Geschäft und machen sich eine Ehre daraus. Beharrt aber ein der Beschneidung Kundiger bei der Widerspenstigkeit, dieses Geschäft an dem Sohne eines nicht zahlungsfähigen Vaters zu verrichten, so wird er vom Gerichte mit Gewalt dazu gezwungen.

Die Beschneidung muss am achten Tage nach der Geburt, aber nicht früher als mit Sonnenaufgang, geschehen; hat man sie indessen schon mit Aufgang der Morgenröte vollzogen, so gilt es auch. Die Beschneidung kann den ganzen achten Tag geschehen, Gottesfürchtige tun dies aber schon gleich des Morgens, jedenfalls muss es noch bei Tage geschehen; selbst wenn die Beschneidung außer der Zeit (später als den achten Tag) geschieht, z.B. wegen Krankheit u. dgl., muss sie doch bei Tage geschehen. Hat man dennoch bei Nacht beschnitten, so muss man den Tag darauf zum Zeichen des Bundes noch einen Tropfen Blut aus dem Gliede fließen lassen. Hat man vor Ablauf der acht Tage beschnitten, aber doch am Tage, so gilt die Beschneidung, weil sie einmal geschehen ist. Ein krankes Kind wird nicht eher beschnitten, als siebenmal 24 Stunden nach seiner Herstellung, d. h. bei einer wirklichen Krankheit (hitzigem Fieber u. dgl.), welche den ganzen Körper angreift; ist aber nur ein einzelnes Glied des Körpers erkrankt (die Augen u. dgl.), so kann die Beschneidung gleich nach der Herstellung geschehen; ist jedoch der Augenschmerz sehr bedeutend, dann ist es so viel, als ob der ganze Körper erkrankt sei. Ein Zwitter (Androgynus, dessen Zeugungsglieder sich nicht bestimmen lassen, ob sie männlich oder weiblich sind), ferner ein Kind, welches zwei Vorhäute, eine über die andere (nach einigen Rabbinern zwei Glieder) hat, oder ein Kind, welches aus dem Mutterleibe herausgeschnitten worden, solche Kinder werden, wie andere, am achten Tage beschnitten.

Ist ein Kind in der Dämmerung geboren, also zweifelhaft, ob bei Tag oder Nacht, so wird von der Nacht an gezählt und das Kind am neunten Tag (welcher in dieser Hinsicht zweifelhaft ist, ob er der achte oder neunte Tag ist) beschnitten. (Bekanntlich zählt man die Nacht immer zum folgenden Tage und berechnet die 24 Stunden erst am Ende jedes Tages.) Hat das Kind aber den Kopf aus der Scham, (Prusdur), bei Tage herausgestreckt oder man hat es weinen gehört, so werden die acht Tage von diesem Zeitpunkte an gezählt, wenn es auch mehrere Tage nachher erst geboren worden ist. Sagt die Mutter, das Kind habe schon im Mutterleibe geweint, ohne dass sie Geburtsschmerzen verspürt hätte, so wird erst vom Tage der Geburt an gezählt, und obschon es ungewöhnlich ist, dass ein Kind schon weine, bevor es den Kopf herausgestreckt hat, so ist die Mutter doch beglaubigt. Ist das Kind in der Dämmerung geboren, aber es waren schon drei — wenn auch nur ganz kleine — Sterne am Himmel zu sehen, so kann man sich im Zweifel darauf verlassen, dass es recht ist, wenn man vom darauf folgenden Tage an zu zählen beginnt; selbst wenn der Himmel noch ganz klar war, gilt dies; nur darf es kein Shabbath oder ein anderer Feiertag sein, weil ja dann auf den achten Tag der Shabbath fällt; denn hätte man sich deshalb geirrt, dass es noch nicht ganz Nacht gewesen sei, als die drei kleinen Sterne erschienen waren, so würde ja der Shabbath umsonst entweiht. Waren aber gleich, nachdem das Kind den Kopf herausgestreckt, drei Mittelsterne am Himmel zu sehen, so kann man für bestimmt annehmen, dass es Nacht war, wenn auch der andere Tag ein Shabbath war, die Sterne aber nicht gleich zum Vorschein kamen, weshalb man glauben konnte, es sei beim Herausstrecken des Kopfes noch Tag gewesen, so muss man doch von dem folgenden Tag an zu zählen anfangen. Wenn das Kind gelb oder rot ist — ein Zeichen von Mangel an gehörigem Geblüt oder dass dasselbe (das Geblüt) nicht ordentlich in die Glieder gedrungen ist, sondern zwischen Haut und Fleisch steckt — so darf das Kind nicht eher beschnitten werden, bis es die natürliche Farbe wieder erhält, denn die Beschneidung könnte ihm sonst gefährlich werden und man hat sich in solchen Fällen sehr in Acht zu nehmen, in dem eine verlorene israelitische Seele nie wieder zu erstatten ist.

Sind Jemanden zwei Kinder nacheinander infolge der Beschneidung gestorben, so ist dies ein Anzeichen, dass die Kinder, von dieser Mutter geboren, die Operation nicht aushalten können, und man muss, wenn das dritte Kind geboren wird, mit der Beschneidung so lange warten, bis das Kind mehr erwachsen und stärker ist. Es gilbt in dessen gleich viel, ob die Kinder dieser Frau von einem und demselben oder von dem zweiten Manne sind; ebenso ist es, wenn die Kinder von verschiedenen Weibern sind. Gegen den letzten Satz streiten einige Rabbiner, mir aber denkt, sagt die Hagah, dass man in solchen Fällen, wo Lebensgefahr eintreten könnte, keinen Unterschied machen dürfe. Desgleichen muss man vorsichtig sein, wenn die Kinder von zwei Schwestern an dieser Operation starben; dann müssen die anderen verheirateten Schwestern mit der Beschneidung ihrer Kinder ebenfalls warten. Ist ein Kind beschnitten geboren, so muss man doch einen Tropfen Blut (Bundesblut) aus dem Gliede fließen lassen, jedoch hat man sehr vorsichtig dabei zu Werke zu gehen und lieber so lange zu warten (nicht gerade am achten Tag diese Operation vorzunehmen), bis es ohne Gefahr geschehen kann. Ist das Kind vor dem achten Tage gestorben, so geschieht die Beschneidung auf dem Begräbnisplatz mit einem scharfen Stein oder sonst dergleichen ohne Segenspruch, aber man gibt dem Kinde einen Namen zum Andenken, dass man sich vom Himmel aus über dasselbe erbarmen möge und dass es an der Auferstehung der Toten teilnehme. An einem zweiten Feiertage (Pessach, Schawuoth und Laubhütten) darf man in einem solchen Falle diese Operation nicht vornehmen; denn man darf solche früh verstorbene Kinder selbst am zweiten Feiertage nicht beerdigen, auch nicht einmal von einem Orte zum anderen bewegen oder berühren, wegen Entweihung des Feiertages; denn nur ein lebendiges und gesundes Kind muss am achten Tage beschnitten werden, und wenn dieser auch auf einen Sonnabend fällt — vor der Beschneidung muss sogar der Sonnabend weichen.

Man darf keinen Nichtjuden beschneiden, außer es müsste geschehen zum Behufe des Übertretens zum Judentume, aber nicht zu einem anderen Zwecke; denn, sagt der Ture Sahab, Vater Abraham passet in jener Welt auf die Beschnittenen, die lässt er nicht in die Hölle bringen. Deshalb muss man diese Handlung nicht profanieren, sonst wird Vater Abraham irre. Beschneiden darf ein jeder, z.B. ein jüdischer Sklave, eine Frau (ist aber nicht gebräuchlich), ein unmündiger oder ein unbeschnittener Jude (weil seine Brüder bei dieser Operation starben); jedoch hat ein erwachsener Jude, der das Beschneiden versteht, den Vorzug vor allen anderen, aber ein Nichtjude darf diese Handlung nicht verrichten, selbst wenn er beschnitten ist (vielleicht so geboren); ist es aber einmal geschehen, so gilt es, man muss aber doch noch einen Tropfen Bundesblut aus dem Gliede fließen lassen. Wer abtrünnig ist entweder vom ganzen Gesetze oder nur von der Beschneidung, ist so gut als ein Nichtjude. Man soll sich nach einem rechtlichen und frommen Beschneider umsehen usw.

Man kann mit allem, was scharf ist, die Beschneidung verrichten, ausgenommen vom Abfall eines Rohres, weil Splitter davon abspringen und dadurch die Hoden ausgeschnitten werden können. Das beste ist Eisen, ein Messer oder eine Schere (der Gebrauch ist mit einem Messer).

Die Beschneidung geschieht auf folgende Art: Die Vorhaut wird gedehnt und zwischen einen Kamm gesteckt, knapp am Kamm abgeschnitten und in Sand geworfen, dann wird ein Mund voll Wein aus dem Becher genommen und wenig davon auf die Wunde, das übrige dem Kinde ins Gesicht gespritzt, damit es sich wieder etwas erquicke; dann nimmt der Beschneider seinen Daumen, woran der Nagel lang sein muss, und reißt mit demselben das Häutchen unter der Eichel voneinander, so dass dieselbe ganz entblößt wird; dies wird (Priah, Entblößung) genannt, und wenn dies nicht geschehen ist, ist die Beschneidung ganz und gar ungültig; dann nimmt der Beschneider abermals den Mund voll Wein und saugt das Blut von der gemachten Wunde aus (dies wird Meziezah genannt und geschieht, dass sich die Wunde nicht inflammiert), streut Heilpulver darauf und verbindet sie gehörig usw.

Der Gevatter muss, wie schon erwähnt, ein rechtlicher und frommer Mann sein; so wie der Gevatter ist, so wird auch das Kind. Wenn der Gevatter fromm ist, so kommt auch der Prophet Elias desto lieber zur Beschneidung, denn es heißt im Buche Medrosch Schochartob: David sagte zu Gott (Ps. 35, 2, 10): Ergreife den Schild und die Waffen und mache dich auf, mir zu helfen! — Da antwortete Gott: Was machst du mir da? — Da erwiderte David (Vers 10): Alle meine Gebeine müssen dich loben, denn ich trage an meinem Haupte die Tephilin, ich beschneide meine Haare nicht (3. B. M. 19, 27), ich lobe dich auch mit meiner Hüfte, in dem ich allzeit solche Gevattern gewinne, welche die Kinder, die beschnitten werden sollen, von meiner Hüfte annehmen, d.h. gut, wie ich.

In der siebenten Nacht nach der Geburt des Kindes kommen diej eni gen zusammen, welche zum Beschneidungsmahl eingeladen werden, in der Behausung der Kindbetterin und belustigen sich, denn sie glauben, dies Nacht sei der Wöchnerin am gefährlichsten und sie müsse daher Leute bei sich haben. Einige recht Gottesfürchtige unter diesen beten Psalmen, lesen auch gewisse Stücke aus dem Talmud und der Mischna; (die Seele, Neschommah, hat die nämlichen Buchstaben wie die Mischna. Durch das Lesen der Mischna bekäme also das Kind eine fromme Seele); auch wird der Beschneider bei dieser Gelegenheit ermahnt, das er sich nicht berauschen soll und dadurch eine zitternde Hand bekäme und das Kind nicht gehörig beschneiden könnte. Den achten Tag nach dem gewöhnlichen Morgengebet wird das Kind in die Synagoge gebracht und dann der 20. Psalm gebetet: Der Herr erhört in der Not (Anfang des Kapitels); durch diese Worte werden die Schmerzen des Kindes durch die Beschneidung gelindert; dann werden zwei prächtige Lehnstühle gegen den heiligen Schrank, in welchem die Sepherthora sich befindet, gestellt, einer für den Gevatter und einer für Elias. Bei der Beschneidung, wenn sie kalter Witterung oder einer anderen Ursache wegen nicht in der Synagoge geschehen kann, müssen doch immer zehn erwachsene Israeliten als Zeugen gegenwärtig sein (nach  den Sprüchen des Rab. Elieser, Cap. 19). Bevor das Kind durch die Frau des Gevatters, in Begleitung anderer Weiber, worunter gewöhnlich die Hebamme ist, vor die Tür der Synagoge gebracht wird, setzt sich der Gevatter auf den einen Stuhl nieder, die anderen müssen stehen bleiben und schaffen auch alles herbei, was zur Beschneidung nötig ist. Hierauf kommen einige Knaben, einer von ihnen hat ein großes Wachslicht in der Hand, dann kommen noch zwölf kleinere Wachslichter, nach der Zahl der zwölf Stämme Israels, darauf kommt jemand mit einem zwölfeckigen, silbernen Becher mit Wein zum Segensprechen für den Vorgänger, dann einer mit dem Beschneidungsmesser, ferner einer mit dem Pulver, dann wieder einer mit dem Band, mit welchem das beschnittene Glied verbunden wird, wieder ein anderer mit einem Becher Wein für den Beschneider; sodann einer mit einer Schüssel mit Sand und einem Gefäße mit Öl, Baumwolle, auf die Wunde zu legen usw. Der Beschneider stellt sich dem Gevatter gegenüber und fängt an, wechselweise mit dem, welcher die Priah macht, den Gesang aus dem 2. B. M. 15 zu singen; macht der Beschneider auch die Priah, so singt er alles allein; neben dem Gevatter steht der Vater des Kindes; der Gevatter allein, als der Frömmste und Vornehmste in der Versammlung, hat das Recht zu sitzen, denn der Prophet Elias ist selbst jedes Mal bei einer Beschneidung zugegen und in dessen Gegenwart darf nur ein ganz Frommer und Vornehmer sitzen. Sobald die Weiber mit dem Kinde an der Tür der Synagoge angelangt sind, erhebt sich der Gevatter, geht an die Tür und nimmt den Weibern das Kind ab, kommt so dann zurück und ruft: Baruch habah, gesegnet sei, der da kommt! Dieser Ausruf gilt sowohl dem Kinde, als auch dem Elias, der mitkommt. Aus dem Worte 24=71, habah, macht man aus jedem Buchstaben
desselben, ein Wort: (Hineh Bah Ejlahu), siehe der Elias kommt! Elias ist der Enges des Bundes, nach Malach. 3, 1.; denn die Isareliten hatten eine Zeit lang das Beschneiden ihrer Kinder unterlassen, da sei Elias in eine Höhle geflohen usw. (s. 1 Könige 19, 6 bis 14); darauf habe Gott dem Elias verheißen, dass er künftig immer bei der Beschneidung gegenwärtig sein solle, damit er bezeugen könne, dass es dabei ordentlich zugehe. Deswegen wird auch allezeit ein leerer Stuhl hingesetzt, welchen die Israeliten Kisse Eljahu, Eliasthron, zu nennen pflegen. Diese Worte werden laut gesprochen, dann kommt Elias desto lieber (s. Aboda sara, Kap. 1. u. w.): Der Segenspruch des Beschneiders lautet: Gelobt etc. seist du, der du die Beschneidung geboten hast. Während der Priah oder Entblößung spricht der Vater: Gelobt etc., dass wir uns versammeln sollen in dem Bund Abrahams, unseres Vaters; worauf die Umstehenden antworten: Gleichwie du ihn (dieses Kind nämlich) hast eintreten lassen in den Bund, so wolltest du ihn auch führen zu Gesetz, zur Ehre und zu allen guten Werken. Darauf wäscht der Beschneider seine Hände und spricht folgenden Segen (nachdem sich zuvor der Gevatter ihm gegenüber gestellt hat); Gelobt sei etc., der du die Frucht des Weinstocks geschaffen. Dann spricht der Beschneider weiter: Gelobt etc., der du den Liebling im Mutterleibe schon geheiligt und ein Gesetz an seinem Fleische gemacht und seine Nachkommen besiegelt hast mit dem Zeichen des heiligen Bundes (der Beschneidung); deshalb, du lebendiger Gott, unser Schöpfer, hast du uns befohlen, unsern Liebling zu retten usw.; gelobt seist du Gott, der du den Bund mit uns gemacht hast. Der Herr, unser Gott und der Gott unserer Väter, stärke dieses Kind und erhalte es seinen Eltern, sein Name sei in Israel N. N. (hier wird dem Kinde ein Name gegeben); sein Vater freue sich seiner, der ihn aus seinen Lenden gezeugt; seine Mutter ergötze sich an ihm, als der Frucht ihres Leibes, wie geschrieben steht (Spr. Sal. 23, 2); lass deinen Vater und deine Mutter sich freuen und fröhlich sein, die dich gezeugt haben (Ezech. 16, 6): Ich ging vor dir vorüber und sah dich in deinem Blute liegen und sprach zu dir, da du so in deinem Blute lagest: du sollst leben! — Ja zu dir sprach ich: du sollst leben! Nach der vorher angeführten prophetischen Stelle spricht er (Ps. 105, 8): Er gedenket ewiglich an seinen Bund des Wortes, das er verheißen hat auf viele Tausende für und für; dann gibt er (der Beschneider) sowohl dem Gevatter als den dabei stehenden Knaben etwas von dem gesegneten Becher Wein zu trinken, worauf dann das Kind wieder zu Hause gebracht wird. Die oben angeführte Stelle aus Ezech. 16, 6 deutet nicht allein auf die Beschneidung, sondern auch auf das Pessach, zu welchem das Kind auch gleichsam eingeweiht werden sollte.

Den 30. Tag nach der Geburt des Kindes, nämlich am vierten Shabbath, geht die Wöchnerin auch in die Synagoge, auf den Lektor (eine Art Galerie, wodurch die Frauen in der Synagoge von den Männern abgesondert sind); der Vater des Kindes wird dann zur Anhörung der Vorlesung eines der Kapitel, welche an der Reihe sind, aufgerufen und der Vorsänger spricht alsdann den Segen über die Frau, worauf die Frau wieder zu Hause geführt wird, wo man sich lustig macht. Die Priah, oder die Entblößung der Eichel, leiten die Talmudisten daher, weil dies hebräische Wort, Priah, 365 in der Zahl hat, nach der Zahl der 365 Verbote. Dass die Israeliten in der Wüste nicht beschnitten wurden, geschah, weil während der ganzen 40 Jahre der kalte Nordwind nicht wehte; da wäre die Beschneidung noch gefährlicher gewesen!

Warum die Vorhaut in den Sand geworfen wird, wird bewiesen aus 1. B. M. 32, 13 und 28, 14. Die erste Stelle: Ich will deinen Samen mehren, wie Sand am Meer, den man vor Menge nicht zählen kann; in der zweiten Stelle heißt es; es soll dein Same werden, wie der Staub auf Erden. Hierüber glossiert Rabbi Elieser in seinem Pirke, Kap. 29 wie folgt: Es hätten einmal die Israeliten einige Vorhäute mit dem Blut daran in dem Sand der Wüste begraben. Als nun Bileam den Israeliten nach 4. B. M. 22, 23 fluchen sollte und in der Wüste so viel Vorhäute unter dem Sand fand, hätte er gesagt: Wer kann Israel widerstehen, da es das Gebot der Beschneidung so pünktlich beobachtet, wie aus den gefundenen Vorhäuten zu ersehen ist. Und dies bedeuten die Worte 4. B. M. 23, 10: Wer kann den Staub Jakobs zählen?! Die Kabbalisten beweisen die Pflicht der Vergrabung der Vorhaut in den Sand aus der Stelle Jes. 65, 25. Die Schlange soll Erde essen, denn die Vorhaut, sagen sie (die Kabbalisten), rühre von der ersten Schlange her, welche Adam und Eva verführte, mithin müsse die Schlange die Vorhaut wieder fressen usw.

Die Mädchen können natürlicherweise nicht in dem israelitischen Bunde aufgenommen werden, sowie überhaupt mit den Mädchen nicht viele Umstände gemacht werden. Einem neugeborenen Mädchen wird sechs Wochen nach der Geburt bloß in der Synagoge ein Namen gegeben, an einem Shabbath; die Mutter ist alsdann auch in der Synagoge und der Vater wird zur Anhörung der Vorlesung eines der Kapitel aufgerufen, hierauf wird der Frau vom Vorsänger der Segen erteilt und dem Kinde der Namen gegeben, den es haben soll, das ist auch alles. Denn die Frauen sind Gehilfen des Mannes und stehen unter deren Herrschaft; diese können sich also nicht um die Gesetze kümmern, denn sonst würden die Männer darunter leiden. Nach dem Talmud, Tractat Sota, Kapitel 1 sind folgende 14 Personen beschnitten geboren worden: Adam, Seth, Noah, Sem, Melchisedeck, Jakob, Joseph, Hiob, Moses, Bileam, Samuel, David, Jermias und Zorobabel. (Dies ist das Wesentliche über die Beschneidung, welches sich teils im Original befindet und teils aus anderen Schriften übertragen wurde.)

Ein Bastard ist in dieser Hinsicht so gut, als ein echter reiner Jude und man spricht bei der Beschneidung den Segen, aber nur bis gelobt usw., der du den Bund mit uns gemacht hast, das übrige, das Gebet enthaltend, lässt man weg (man bittet seinetwegen nicht Gott um Barmherzigkeit, wie es im Original heißt), man macht auch bei der Beschneidung bekannt, dass es ein Bastard ist; nach einigen Rabbis darf ein solches Kind nicht in der Synagoge, sondern muss in dem Vorhof derselben beschnitten werden. Am Versöhnungstage und an den anderen vier hohen Fasttagen spricht man nicht den Segen über den Wein, weil man nicht davon trinken darf. Einige Rabbis sind dagegen und wollen, dass man den Wein den Kindern, welche sich in der Synagoge befinden, zu trinken geben soll und so ist auch der Gebrauch. Am Versöhnungstage gibt man beschnittenen Kindern davon zu trinken. Der Shabbath muss, wie schon erwähnt ist, vor der Beschneidung weichen, aber nur, wenn solche zu rechter Zeit (am achten Tage) geschieht, sonst aber muss man damit bis zu einem Wochentage warten und darf den Shabbath nicht entweihen. Hat jemand noch nie ein Kind beschnitten, so darf er nicht zum erstenmal am Shabbath ein Kind beschneiden, denn es könnte sein, dass er die Beschneidung unrecht macht und so den Shabbath umsonst entweiht. Ein Siebenmonats Kind darf am Shabbath beschnitten werden, aber nicht ein Achtmonat Kind, die Haare und Nägel müssten denn schon ausgewachsen sein. Ein übergetretener Jude, dem ein Sohn von einer Jüdin geboren ist, kann am Shabbath beschnitten werden; ist die Mutter aber eine Nichtjüdin, so darf es nicht geschehen.