Über das Bad (Mikwa), worin sich eine Frau baden muss

Abschnitt 201.

Über das Bad, worin sich eine Frau nach Beendigung ihrer Periode  baden und wobei sie (nach einigen Rabbinern) einen Segen sprechen muss.
Dieser Abschnitt enthält 75 Paragraphen. Das Wesentliche davon ist, dass die Frau ihren ganzen Körper mit einen Male untertauchen müsse, so dass nichts von demselben  zu sehen sei, und zwar in ein Behältnis (eine Grube, in welche Regenwasser durchgedrungen, nicht hineingeschöpft ist), in welchem 40 Maß Regen – oder Quellwasser sich befinden müssen, d.h. nachdem sie untergetaucht, müssen noch 40 Maß darin bleiben, um so viel Raum, als ihr Körper beträgt, muss also das Behältnis größer sein; dasselbe muss eine Elle lang, eine Elle breit und drei Ellen hoch (im Quadrat) sein und im Ganzen so viel Raum enthalten, als 44.118 ½ Daumen betragen, nach der Berechnung nämlich; eine Elle ist 6 Hände breit, sind 24 ½ Daumen, 24 ½ mal 24 ½ mal 3 u.s.w. – In Wintertagen kann man etwas warmes Wasser unter das kalte zuschütten. Siehe oben die zusammengezogenen Abschnitte 134 – 137, wo von der hvq, Mikwah die Rede war. Vor dem Baden muss sich eine solche Frau erst den ganzen Körper recht rein waschen, damit das Wasser unmittelbar den Körper berührt. Es darf nicht einmal ein Ring am Finger bleiben, auch nichts in den Zähnen. Ferner müssen die Nägel an den Händen und Füßen beschnitten werden und es darf kein Schmutz daran kleben bleiben; auch die Haare müssen gehörig ausgekämmt werden. Es muss immer eine Frau gegenwärtig sein, die acht geben soll,  dass auch nicht ein Haar außer dem Wasser bleibe. Sie (die Frau) darf sich auch nicht an einen Ort stellen, der lehmig ist, damit das Wasser überall durchdringen kann; auch auf keine Bank oder Brett, welche nicht gehörig an der Wand befestigt sind; ebenso wenig an einen Ort, wo man sie sehen kann. Sie darf sich nicht ducken mit aufgerichtetem Leibe, sich auch nicht gar zu viel untertauche, desgleichen die Hände nicht zu sehr an den Leib drücken, sondern sie muss sich dergestalt ins Wasser tauchen, als ob sie Teig kneten wollte. Auch darf sie die Augen nicht allzu sehr zudrücken, auch nicht zu weit aufmachen. Überhaupt muss sie solches Ducken oder Baden geheim halten und niemanden etwas davon sagen, sonst wird sie – nach den Lehren der Rabbiner – für ein Vieh gehalten. Endlich, wenn sie nach dem Baden, schneeweiß und sauber angezogen, aus der Mikwah zurück nach Hause geht und es begegnet ihr ein unreines Tier oder auch ein Nichtjude, so sagen die Rabbiner, sie werde dadurch wieder unrein und müsse sich daher auf´s Neue wieder ducken und baden u.s.w – Neue Gefäße, die ebenfalls vor dem Gebrauche untergetaucht werden müssen, sollen erst rein abgewaschen und dann untergetaucht werden, damit das Wasser sie unmittelbar berühre u.s.w.